Der Netto-Discounter im interkommunalen Gewerbegebiet Straßberg-Winterlingen war im November 2022 Ziel des Trios. Foto: Dunja Kuster

Das Amtsgericht Hechingen hat einen 48-jährigen Autohändler zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zusammen mit zwei Komplizen hat er im November 2022 einen Einbruchsversuch im Netto-Discounter in Straßberg unternommen.

Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren hat das Amtsgericht einen 48-Jährigen wegen versuchten Einbruchs mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt.

 

In der Nacht zu Sonntag, 27. November 2022 hat er mit zwei Komplizen versucht, in den Supermarkt-Discounter Netto im interkommunalen Gewerbegebiet Straßberg-Winterlingen einzubrechen. Seine beiden Komplizen wurden wegen der Tat inzwischen verurteilt; sie wurden laut Polizeibericht nach Zeugenhinweisen noch in der Tatnacht in einem nahen Wohngebiet vorläufig festgenommen.

Von einem geplanten Einbruch will er zunächst nichts gewusst haben

Zunächst habe der 48-Jährige mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit keine Angaben machen wollen – sagte aber schließlich, dass er auf Geheiß seines Komplizen mit ihm und dessen früherer Freundin an jenem Abend von ihrem Hotelzimmer in Ebersbach an der Fils nach Straßberg gefahren sei – eine Fahrzeit von rund anderthalb Stunden.

Von einem geplanten Einbruch will er aber nichts gewusst haben. Dem widersprach sein Komplize, der als Zeuge geladen war: Während er über das Dach einstieg, sollte der Angeklagte vor dem „Netto“ mit einem Funkgerät Schmiere stehen.

Daraufhin habe dieser seine Tatbeteiligung dahingehend eingeräumt und sich entschuldigt. Aber weder das noch die Angabe seines Komplizen, man habe sich spontan entschlossen, lediglich Zigaretten stehlen zu wollen, haben Gericht und Staatsanwalt überzeugt. Vielmehr hätten sie es auf die Wocheneinnahmen von rund 56 000 Euro im Tresor des Netto-Marktes abgesehen.

Das Vorgehen gleicht dem ähnlicher Einbrüche bundesweit

Das Vorgehen entspricht laut Aussage eines Kriminalhauptkommissars dem Modus Operandi ähnlicher Einbrüche im gesamten Bundesgebiet: Zunächst dringt ein Täter über das Dach ein, löst den Alarm aus und manipuliert die Anlage so, dass diese nicht mehr auslöst. Anschließend ziehen sich die Täter zurück, und warten, bis Polizei oder Sicherheitsdienst den Vorfall als „Fehlalarm“ quittieren und wieder abziehen.

Dann kehren die Täter zurück, um den Tresor aufzubrechen. Das dies auch der Plan im Straßberger Netto gewesen sein muss, davon war die Richterin überzeugt. „Wenn Sie wirklich nur Zigaretten hätten stehlen wollen, wäre es logischer gewesen, direkt den Kassenbereich anzusteuern.“

Die Feuerwehr hat das Loch im Dach entdeckt – und die Scheibe war eingeschlagen

Eine Mitarbeiterin des Marktes gab bei ihrer Vernehmung an, dass die Feuerwehr ebenfalls in der Nacht vor Ort gewesen sei und das Loch im Dach entdeckt habe. Außerdem sei das Sicherheitsglas, welches das Büro vom Verkaufsraum trennt, eingeschlagen gewesen; im Büro selbst sei „alles herausgerissen“ worden. „Es war ein einziges Chaos.“

Zudem war die Richterin der Ansicht, dass es sich hier um ein professionelles Vorgehen gehandelt habe: Einen Störsender, der hunderte Euro kostet, und einen Trennschleifer mit acht Ersatzblättern nehme man nicht „einfach so“ mit. „Es war klar, dass man den Trennschleifer anfangs nicht braucht und deswegen nicht weit weg im Auto deponiert.“

Der Netto in Straßberg wurde Tage vorher schon „abgecheckt“

Ferner wurde laut Kommissar im Geldbeutel des 48-jährigen Komplizen ein Kassenbon vom „Netto“ in Straßberg gefunden – ein Hinweis darauf, dass der Markt fünf Tage zuvor von diesem „ausgecheckt“ wurde. „Sie hatten beide die Idee zu dem Einbruch, der in einem Punkt schiefgegangen ist“, resümierte die Richterin. Für ihn spreche aber, dass der Angeklagte in Deutschland bisher nicht vorbestraft gewesen sei und seine Vorstrafe in Österreich wegen schweren Diebstahls inzwischen sieben Jahre zurück liege.

Dennoch bewege man sich hier nicht mehr im unteren Bereich des Strafmaßes, weswegen das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf drei Jahre Freiheitsstrafe folgte. Seine Zeit in Auslieferungshaft in Spanien werde eins zu eins darauf angerechnet.