Die Regierungspräsidien kämpfen mit einer Spätfolge der Pandemie: Querdenker und Freilerner wollen ihre Schulkonzepte zu offiziellen Ersatzschulen machen.
Die einen haben im Lockdown das Wandern angefangen, andere haben zu viel Netflix geglotzt. Doris A. Rothermel hat zusammen mit ihrem Mann die Zeit genutzt und eine Glaubensgemeinschaft gegründet. „Angelus Porta Praesidio Humana“ heißt sie – „Engelstor zum Schutz der Menschen“. Hellsichtig sei sie schon als Kind gewesen, sagt die 52-jährige Masseurin und Energetikerin in einem Internetvideo. Sonntags trifft sich ihre kleine Gemeinde in einem Gymnastikraum in Östringen (Kreis Karlsruhe) zum „Engelssport“. Jetzt soll noch eine Schule her – eine „Wissenswert-Schule“, in der „Bildung in Freiheit, Selbstbestimmung und Freude“ vermittelt werden soll. „Wenn wir inkarnieren, werden wir die Samen, die wir gesät haben, als reiche Früchte ernten“, sagt sie voraus.
Der Schulgründungsversuch von Doris Rothermel, Kandidatin der Querdenkerpartei WIR2020 bei der Landtagswahl von 2021, ist einer der schillerndsten, aber keineswegs der einzige, mit dem die Behörden in Baden-Württemberg gegenwärtig zu tun haben. Allein im Grundschulbereich seien seit 2020 mehr als 50 entsprechende Anträge eingegangen, teilt das Kultusministerium auf Anfrage dieser Zeitung mit. 14 sind es in Nordwürttemberg, je 13 in Südbaden und im Regierungsbezirk Tübingen, weitere elf liegen in Karlsruhe vor. Man registriere einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie, erklärt eine Sprecherin des Regierungspräsidiums in Freiburg. Die Regierungspräsidien müssen als Oberschulämter die Anträge prüfen und genehmigen.
Naturschulen liegen im Trend
Tatsächlich scheint die Corona-Pandemie dem Privatschul-Boom einen erheblichen Schub gegeben zu haben. Während in der Vergangenheit viele Anträge von erfahrenen Privatschulträgern gestellt wurden, melden sich inzwischen immer häufiger eigens gegründete Trägervereine, die wie die Östringer Initiatorin häufig aus dem Querdenker-Milieu stammen. „Beantragt werden vor allem sogenannte Naturschulen, bei denen selbstbestimmtes Lernen im Mittelpunkt steht“, heißt es aus Freiburg. Während der Pandemie waren solche Konzepte vielfach schon illegal erprobt worden.
Die Strategie, zunächst eine Glaubensgemeinschaft zu gründen, ist durchaus clever. Schließlich lässt das baden-württembergische Schulgesetz ausdrücklich Bekenntnisschulen als Ersatzschulen zu. Historisch war es eine Konzession an die großen Kirchen, deren Konfessionsschulen ursprünglich das Rückgrat des Bildungssystems im Südwesten bildeten. Heute machen sich diesen Passus auch freie Kirchen und offenbar auch Sekten zunutze.
Verein sammelt Geld für eine Klage
Alternativ kann auch ein „besonderes pädagogisches Interesse“ nachgewiesen werden. Auch hierum hat sich „Angelus Porta“ bemüht. 217 Seiten umfasst das Schulkonzept, das jahrgangsübergreifendes Lernen, aber keine Noten vorsieht. „Wir lassen uns durch unsere göttliche Inspiration leiten“, heißt es darin. So dürften die Kinder alle schädlichen Eigenschaften wie Wut und Neid ablegen.
Für so eine Schule gebe es weder Bedarf noch Räume, sagt der Östringer Bürgermeisters Felix Geider (parteilos). Doch so leicht dürfen es sich die zuständigen Behörden nicht machen, schließlich muss ein Ablehnungsbescheid im Zweifelsfall auch vor Gericht standhalten. So haben die Initiatoren der Natur-Montessori-Schule Lebensbaum in Mühlacker inzwischen Klage gegen das Nein zu ihrem Antrag eingereicht. Es bestünden Zweifel an der Gleichwertigkeit der zu erreichenden Bildungsziele, hatte das hinzugezogene Kultusministerium geurteilt. Zudem fehle das besondere pädagogische Interesse. In einschlägigen Querdenker-Kanälen auf Telegram wie den „Freiheitsboten Calw“ wird nun Geld gesammelt, um die Gerichtskosten zu decken. 10 000 bis 15 000 Euro seien für den Prozess vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht nötig, 3500 Euro erhalte man bei einem positiven Prozessverlauf zurück, schreibt die Vorsitzende.
Zweiter Anlauf als Waldorfschule
Nach Angaben des Kultusministeriums seien bisher zehn Schulneugründungen genehmigt worden, ein elfter positiver Bescheid sei in Vorbereitung. Gleichzeitig ergingen acht Ablehnungen, drei weitere gingen in den nächsten Tagen in die Post, zwei Anträge seien zurückgezogen worden. In allen anderen Fällen gebe es noch Klärungsbedarf, vor allem bezüglich des pädagogischen Konzepts.
Wer mit seinem Vorhaben eine Ablehnung erntet, versucht es bisweilen in einem zweiten Anlauf mit einer eingeführten Schulform. Dabei stoßen vor allem die Waldorfschulen auf Interesse. „Wir haben es relativ häufig mit Neugründungsinitiativen zu tun“, sagt der Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen, Christoph Sander. Auffallen oft habe es sich aber um „Schnellschussgeschichten“ gehandelt. „Eine erfolgreiche Schulgründung braucht normalerweise einen Vorlauf von bis zu vier Jahren.“ Jetzt aber hätten die Initiatoren innerhalb weniger Monate zum Ziel kommen wollen. Häufig sei es um Konzepte gegangen, die ohne Maske draußen funktionieren sollten. „Das war aus der Empörung heraus. Ich finde, das ist eine komische Motivation.“
Die Hellsichtige gibt nicht auf
Auch in Östringen stand dies wohl Pate. „Die Verordnung, eine Maske zu tragen, nimmt den Atem. Der Atem ist heilig.“ Das Regierungspräsidium überzeugte das alles nicht. Das Vorliegen eines Bekenntnisses im Sinne des Grundgesetzes könne nicht bejaht werden, entschied das Karlsruher Regierungspräsidium. Aufgeben will Doris Rothermel natürlich nicht. Weitere Schulen seien geplant, die nächste im Raum Heilbronn, schreibt sie auf ihrer Internetseite. „Wir schöpfen aus uralten Quellen unserer Vorfahren und folgen unserem inneren Wegweiser, unserer Seele.“
Ersatz für die staatliche Schule
Anzahl
Jeder zehnte Schüler in Baden-Württemberg besucht eine Privatschule. Dort sind in der Regel Elternbeiträge nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Kinder fällig. Insgesamt gibt es 65 Grundschulen, 35 Hauptschulen, 92 Realschulen und 123 Gymnasien, die als Ersatzschulen anerkannt sind.
Finanzierung
Eine Ersatzschule, in der die Schulpflicht erfüllt werden kann, benötigt eine staatliche Anerkennung. Dabei gelten die ersten drei Jahre als eine Art Probezeit. Erst dann fließen auch staatliche Zuschüsse. Als Schulträger kommen die Kirchen, Stiftungen oder Vereine infrage.