Anwalt lässt nicht locker: Schuster soll wertloses Gutachten zu S 21 in Auftrag gegeben haben.
Nagold/Stuttgart - Der Nagolder Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper hat Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster einen ganz besonderen Gruß zum Jahresende zukommen lassen: Der 70-jährige Aktivist gegen Stuttgart 21 hat das Stadtoberhaupt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt.
Nein, so schnell gibt der kämpferische Jurist aus Nagold in Sachen Stuttgart 21 keine Ruhe, auch wenn sich das Volk mittlerweile mehrheitlich hinter das Milliardenprojekt gestellt hat. Er hat Erfahrung, wie man umstrittene Projekte zu Fall bringen kann, schließlich kämpfte er an vorderster Front gegen die Treppe auf die Hohennagold – und reüssierte.
Und wenn’s denn sein muss, fährt er auch die schwersten Geschütze auf – wie jetzt an Silvester, als er der Stuttgarter Anklagebehörde per Fax die vierseitige Anzeige gegen Schuster zustellte. Es ist übrigens nicht seine erste Anzeige gegen eine Politgröße. Auch einem früheren Verteidigungsminister hat er schon einmal die Staatsanwaltschaft auf den Hals gehetzt – wegen Fluglärms durch Tiefflieger.
Im Fall Schuster geht es um ein Gutachten zu besagtem Bahnprojekt S 21. Schuster hatte ein Rechtsanwaltsbüro mit der Klärung der Frage beauftragt, ob die Mischfinanzierung des Projekts, an dem bekanntlich Stadt und Land beteiligt sind, zulässig ist. Der Gemeinderat habe später auf Basis dieses Gutachtens einen Bürgerentscheid, für den von Loeper als Mitglied des Aktionsbündnisses "Juristen zu S 21" kämpft, zurückgewiesen.
Gutachten "nutzlos und wertlos"
Genau dasselbe Büro indes, so kritisiert Eisenhart von Loeper, habe schon 2007 – damals im Auftrag des Landes – ein ähnliches Rechtsgutachten erstellt. Damit sei schon vorher klar gewesen, wie diese neuerliche Expertise ausfallen würde. Ergo, so von Loeper gegenüber unserer Zeitung, sei dieses Gutachten "nutzlos und wertlos".
Seine juristische Schlussfolgerung daraus: Schuster habe Geld der Stadt veruntreut. Und mit diesem Vorwurf des Nagolder Rechtsanwaltes sieht sich der OB der Landeshauptstadt just in diesen Tagen, da er über eine neuerliche Kandidatur nachdenkt, konfrontiert. Wie hoch diese Honorarkosten für das Rechtsanwaltsbüro waren, kann von Loeper nur schätzen: "irgendwo zwischen 10 000 und 20 000 Euro", meint er.
Natürlich weiß er als langjähriger Jurist, dass solche Strafanzeigen nur selten zum Ziel führen. Oder wie von Loeper es formuliert: "Ich musste diesen Schritt gehen, unabhängig davon, dass ich weiß, dass die Staatsanwaltschaft andere Kriterien gelten lässt, die auf Schonung solcher Amtspersonen hinausläuft. Ich tu’ halt so, als wäre das eine unabhängige Instanz."
Ihm gehe es einzig und allein um die Klärung dieser Angelegenheit, beteuert er, und mitnichten darum, Schuster "eins auszuwischen". Die Anzeige hätte ihren Zweck schon erfüllt, "wenn die Öffentlichkeit sieht, dass er das hätte nicht tun dürfen."
Und warum tut er das alles? Eisenhart von Loeper muss bei dieser Frage nicht lange überlegen: "Das ist mein Lebenselixier!"