Auch für Pflegekräfte von Alten- und Pflegeheimen in Nagold und Umgebung soll ab dem 15. März die "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" gelten (Symbolfoto). Foto: Yatobchuk Olena-stock.adobe.com

Während Bayern die bereits beschlossene Umsetzung der Impfpflicht beim Gesundheitspersonal vorerst nicht umsetzen will, hält das Land Baden-Württemberg weiter daran fest. Die "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" gilt somit ab dem 15. März. Auch die Pflege- und Altenheime in Nagold und Umgebung sind davon betroffen.

Nagold - Im Seniorenzentrum Martha-Maria in Nagold steht man der kommenden Impfpflicht etwas ratlos gegenüber. Welche Auswirkungen diese ab Mitte März für die Mitarbeiter haben könnte, weiß noch niemand. Klar ist, dass alle ungeimpften Pfleger ab dem 16. März dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Wer zu diesem Zeitpunkt keinen Nachweis seiner Immunisierung vorlegt, darf theoretisch keine Tätigkeit mehr in betreffenden Einrichtungen ausüben. Das Gesundheitsamt kann diese untersagen.