Ein Mutter-Sohn-Streit wurde beim Amtsgericht Nagold verhandelt. Foto: Köncke

Wer hat Super-Acht-Filmrollen aus Truhe geholt? Gericht rät zu gütlicher Einigung. Freispruch.

Ebhausen/Nagold - Wer hat die beiden großen und die 25 kleinen Super-Acht-Filmrollen unerlaubt aus der Truhe geholt? Die Mutter behauptet, es sei einer ihrer drei Söhne gewesen und hat ihn wegen Diebstahl angezeigt. Die Verhandlung vor dem Nagolder Amtsgericht endete mit einem Freispruch, weil jeder der Kinder das getan haben könnte.

Der Beschuldigte erschien im Saal mit einer Mütze auf dem Kopf. Trotz freundlicher Aufforderung nahm er sie nicht ab, verweigerte Auskünfte über seinem Familienstand, das Alter und von was er zurzeit lebt. Warum er die Kappe aufließ, wollte er nicht in der Öffentlichkeit zeigen. Richter Martin Link ging mit ihm ins Nebenzimmer und gab nach der Rückkehr bekannt, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen 40-jährigen Mann handeln würde.

Dass er die Filmrollen gestohlen haben soll, bestritt der Angeklagte. Sein verstorbener Vater habe ihm das Material bereits vor längerer Zeit "übereignet" – auch deshalb, weil er darauf nackt als Kind zu sehen sei. Dem Wunsch des alten Herrn, die Filme digitalisieren zu lassen, wäre er gerne nachgekommen und habe deshalb seine Mutter aufgesucht. "Haben Sie sich an der Truhe zu schaffen gemacht?" Sie sei unverschlossen und leer gewesen, beantwortete der Angeklagte die Frage des Richters. Wahrscheinlich habe er die Filme in einem unbeobachteten Augenblick an sich genommen, erklärte die als Zeugin auftretende Mutter. Weil ihr Sohn das am Telefon nicht zugegeben habe, sei ihr nichts anderes übrig geblieben, als ihn wegen Diebstahl anzuzeigen.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass jeder der drei Kinder als Täter in Frage kommen könnte. Staatsanwältin Emine Guel-Gedik beantragte, den Angeklagten vom Vorwurf des Diebstahls freizusprechen.

Richter Martin Link war der gleichen Meinung und empfahl den Familienangehörigen "dringend", sich zusammenzusetzen und die Angelegenheit gütlich zu regeln.