Feuersalamander gibt es auch bei Emmingen.Foto: LEV Calw Foto: Schwarzwälder Bote

Zustimmung: Nagolder Gemeinderat bringt diverse Bebauungspläne auf den Weg

Neben dem Neubaugebiet "Hochdorf-Ost IIB" hatte sich der Gemeinderat noch mit einer Reihe weiterer Baugebiete und Bebauungspläne zu beschäftigen. Und Entscheidungen dazu zu treffen. Nicht immer ganz reibungslos.

Nagold. Beispielsweise hatte Thomas Ebinger (Grüne) zusätzlichen Erklärungsbedarf in Bezug auf den anstehenden "modifizierten Aufstellungsbeschluss" für den Bebauungsplan-Entwurf "Oberer Kirchenäcker" in Nagold-Emmingen. Nach seinen Ausführungen gäbe es im betroffenen Bereich wohl ein "großes Salamander-Vorkommen", das man "beobachten sollte" in Bezug auf die Baugebietsentwicklung. Auch wenn das für ihn und seine Fraktion kein Grund sei, das Baugebiet grundsätzlich abzulehnen.

Wie Nagolds Planungsamtsleiter Ralf Fuhrländer dazu in einer direkten Erwiderung erläuterte, sei das entsprechende Salamander-Vorkommen bekannt und im entsprechenden Umwelt-Gutachten "auch behandelt" worden. Es beträfe demnach nicht das Gelände des künftigen Neubaugebiets.

Emmingens Ortsvorsteher Oskar Huber erläuterte dazu ergänzend, dass wohl vor zwei Jahren tatsächlich ein Feuersalamander im Ort überfahren worden sei. Deshalb gelte seitdem in der Immengasse in Emmingen immer in den Monaten April bis Juni von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens eine Sperrung zum Schutz der seltenen Reptilien.

Am Ende passierte der modifizierte Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "Oberer Kirchenäcker" das Gremium mit drei Enthaltungen, also nach Nagolder Lesart "einstimmig". Gleiches Abstimmungsbild auch beim dritten Neubaugebiet, der "Röte III und IV" in Vollmaringen, auch hier für den Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplansverfahrens – allerdings diesmal ohne irgendeine weitere Diskussion.

Bereits zuvor hatte der Gemeinderat jeweils einstimmig verschiedene Beschlüsse getroffen in Bezug auf diverse Bebauungspläne für die Nagolder Kernstadt. So zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Iselshauser Tal, den Bebauungsplan "6. Änderung Iselshauser Tal I, Teil B", den Bebauungsplan "2. Änderung Vorstadtplatz" (betrifft den Neubau Freudenstädter Straße 4 und 6) sowie den Bebauungsplan "10. Änderung Oberer Steinberg" – hier: Annahme der Abwägung aus der ersten öffentlichen Auslegung und erneutes Auslegen für drei Wochen.