Das Nagolder Amtsgericht. Foto: Fritsch

Junger Angeklagter zeigt sich mit Maßnahme des Richters einverstanden. Mehrere Diebstähle.

Nagold - "Er braucht unbedingt einen Betreuer", lautete das Fazit von Richter Martin Link zum Schluss einer Verhandlung vor dem Amtsgericht gegen einen jungen Mann aus einem Nagolder Stadtteil. Der Angeklagte hatte drei Diebstähle begangen und sich zu seinen Beweggründen verschwommen und verwirrend geäußert.

Mehrere Diebstähle

Der erste Vorfall ereignete sich am 20. Dezember 2019 in einem Nagolder Fitnesscenter. In Abwesenheit eines Trainierenden öffnete er den im Spind steckenden Schlüssel und entwendete das Portemonnaie mit Geld, Führerschein, Personalausweis und weiteren Papieren. Bei weiteren zwei Diebstählen nahm er aus einem Lastwagen und einem Auto unberechtigterweise einen Laptop und ein Handy an sich. "Was haben Sie sich dabei nur gedacht?", fragte der Richter und blickte den Beschuldigten streng an. Der Angeklagte zuckte mit den Schultern und redete in kaum verständlichen Sätzen. Link legte nach: "Wollen Sie denn in Richtung Gefängnis wandern? Hören Sie auf mit dem Klauen."

In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Beschuldigte von einem Altensteiger Psychiater auf seinen Geisteszustand untersucht und eine "eingeschränkte Schuldfähigkeit" attestiert worden war. Der im Gerichtssaal anwesenden Mutter legte der Richter "dringend" ans Herz, einen Betreuer zu beauftragen, der ihrem Sohn mit Rat und Tat zur Seite stehe. Sie und ihr ebenfalls anwesender Mann waren damit nach kurzem Nachdenken einverstanden.

Eltern bestellen Betreuer

Fehlte nur noch die Zustimmung des Angeklagten, der eine "Bevormundung" zuerst ablehnte, aber nach gutem Zureden seines Verteidigers ("Das ist der richtige Weg") damit einverstanden war und sich für sein strafbares Verhalten entschuldigte. Nach Rücksprache mit Staatsanwältin Theresa Schneck wurde beschlossen, die Verhandlung unter der Bedingung einzustellen, dass die Eltern einen Betreuer bestellen. Die Akte werde er in vier Monaten noch einmal zur Hand nehmen und nachfragen, ob die Zusage eingehalten wurde, lautete der Schlusskommentar des Richters.