Am 17. Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Regelungen bei der Vererbung von Familienunternehmen gerügt. Foto: dpa

Der baden-württembergische CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten schlägt vor, in einem Zug die Erbschaft- und die Grundsteuer zu reformieren.

Berlin - CDU-Wirtschaftsexperte Christian von Stetten hat vorgeschlagen, dass Bund und Länder die Erbschaft- und die Grundsteuer in einem Paket reformieren. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand sagte den Stuttgarter Nachrichten: „Bei der Erbschafsteuer müssen wir uns ohnehin mit den Ländern einigen. Da sollten wir dann gleich auch noch die Grundsteuer neu regeln.“

Bei der Grundsteuer ist ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde anhängig, im Frühjahr dürfte die mündliche Verhandlung stattfinden. Beobachter rechnen damit, dass die Grundsteuer wie zuvor die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt wird.

Thomas Eigenthaler, Chef der Steuergewerkschaft, hält nichts von der Idee. Unserer Zeitung sagte er: „Der Zeitplan bei der Reform der Erbschaftsteuer sollte kurz sein, Unternehmen und Verwaltung brauchen Rechts- und Planungssicherheit.“ Eine „künstliche Verknüpfung zweier völlig verschiedener Steuern“ führe zu einer massiven Verlängerung des Gesetzgebungsverfahrens bei der Erbschaftsteuer.