Nach dem Tod eines Obdachlosen wird der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. (Symbolfoto) Foto: picture alliance / dpa/David Ebener

Nach dem Tod eines 37-jährigen Obdachlosen wird der Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dies teilte das Landgericht Mannheim am Donnerstag mit.

Nach dem Tod eines 37-jährigen Obdachlosen hat das Landgericht Mannheim für den Verantwortlichen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann leidet an einer Schizophrenie. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die Anklage hatte dem 1997 geborenen Mann laut einer Mitteilung im Vorfeld vorgeworfen, am 10. Dezember 2022 an einem Obdachlosenunterstand wiederholt auf das Opfer eingetreten und eingeschlagen zu haben. Der 37-Jährige sei an inneren Blutungen infolge eines Milzrisses gestorben.

Angaben der Polizei im Dezember nach war der Tote, der keinen festen Wohnsitz hatte, auf einer Grünfläche unweit des Mannheimer Neckarufers gefunden worden. Er sei zudem auf einen Rollstuhl beziehungsweise eine Gehhilfe angewiesen gewesen.