Bei dem Brand wurden zwei Gaststätten, eine Wohnung und Teile des Restaurants beschädigt. Foto: IMAGO/Eibner/Augst / Eibner-Pressefoto

Seit fast zwei Monaten sitzen acht Deutsche auf Mallorca in Untersuchungshaft. Sie sollen einen Brand ausgelöst haben. Nun kommt offenbar Bewegung in den Fall.

Im Fall der acht Deutschen, die auf Mallorca seit fast zwei Monaten unter dem Vorwurf der Brandstiftung in Untersuchungshaft sitzen, könnte nach Aussagen der Anwältin bald Bewegung kommen. Jetzt plädiere auch die Staatsanwaltschaft für die Freilassung ihrer Mandanten auf Kaution, sagte die Anwältin Maria Barbancho Saborit Regionalmedien wie „Mallorca Zeitung“ und „Mallorca Magazin“ am Mittwoch.

Man wolle nun angesichts der neuen Entwicklung versuchen, den Ermittlungsrichter umzustimmen und eine Freilassung zu erreichen. Es sei möglich, dass der Richter schon am Donnerstag oder Freitag eine Entscheidung treffe. Sollte diese positiv ausfallen, kämen die Kegelbrüder umgehend unter Auflagen frei, erklärte die Anwältin. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht dazu.

Verdächtige bestreiten Tat

Den Mitgliedern eines Münsteraner Kegelclubs wird vorgeworfen, am 20. Mai kurz nach ihrer Ankunft auf der Insel einen Brand in der Nähe des Ballermanns an der Playa de Palma ausgelöst zu haben. Sie sollen vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Kippen und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse einer darunterliegenden Gaststätte geworfen haben. Das Dach fing Feuer und zwei Gaststätten, eine Wohnung und Teile des Restaurants wurden beschädigt. Zwei Menschen erlitten leichte Verletzungen.

Die jungen Leute bestreiten, das Feuer gelegt zu haben. Der Gruppe gehörten insgesamt 13 Urlauber an. Einer von ihnen war bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Er hatte nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Feuers unter der Dusche war. Vier Tatverdächtige hatten das Gefängnis in Palma nach Kautions-Zahlungen in Höhe von jeweils 12 000 Euro nach rund zweieinhalb Wochen verlassen dürfen.