Fast viereinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen hat der erste Zivilprozess um Schadenersatz begonnen. Foto: dpa/Archivbild

Fast viereinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen hat der erste Zivilprozess um Schadenersatz begonnen. Die Witwe eines der 15 Opfer von Amokläufer Tim K. will von dessen Vater Unterhaltszahlungen und Bestattungskosten in Höhe von rund 80.000 Euro erstreiten.

Stuttgart - Fast viereinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen hat am Mittwoch der erste Zivilprozess um Schadenersatz begonnen. Die Witwe eines der 15 Opfer von Amokläufer Tim K. will von dessen Vater Unterhaltszahlungen und Bestattungskosten in Höhe von rund 80.000 Euro erstreiten. Schon nach 35 Minuten endete die Sitzung vor dem Landgericht Stuttgart, Kläger- und Verteidigeranwälte setzten außergerichtliche Gespräche fort. Weder die Klägerin noch der Beklagte waren anwesend. Zu groß sei der Medienrummel, erklärten Anwälte beider Seiten unisono.

Nach dem Amoklauf am 11. März 2009 an seiner früheren Schule in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) war der 17 Jahre alte Amokläufer Tim K. nach Wendlingen (Kreis Esslingen) geflüchtet. Dort erschoss er in einem Autohaus einen 46-jährigen Kunden, einen 36-jährigen Mitarbeiter und auf dem Parkplatz davor sich selbst. Die Klägerin ist die Witwe des Kunden.

In einem Strafprozess war der Vater des Amokläufers bereits wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Begründung: Der Mann hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schrank aufbewahrt.

Dieses Wissen würde auch in die Entscheidung im Zivilprozess einbezogen, sagte die Vorsitzende Richterin Ingeborg Hagenlocher am Mittwoch. Der Anwalt des Vaters, Erich Silcher, argumentierte ähnlich wie im Strafprozess. Tim K. habe ohnehin den Code des Waffenschranks gekannt. Damit hätte der Teenager auch zu regulär verschlossenen Waffen Zugang gehabt. Außerdem sei es nicht nachweisbar, dass er die Kombination vom Vater bekommen hatte.

Die Stadt müsse sich "jetzt endlich äußern"

Bisher sind vor dem Landgericht Stuttgart sechs Schadenersatzklagen von Privatpersonen in Gesamthöhe von mehreren Hunderttausend Euro anhängig. Die Stadt Winnenden verlangt darüber hinaus nach Anwaltsschätzungen rund 9,4 Millionen Euro von den Eltern des Amokläufers etwa für Schäden am Schulgebäude. Zusammen mit weiteren Ansprüchen, beispielsweise vom Land wegen geleisteter Polizeiüberstunden belaufe sich der Streitwert auf rund 14,9 Millionen Euro, erklärte Verteidiger Erich Silcher.

In den Streitfällen würde zunächst auf die Haftpflichtversicherung des Vaters zurückgegriffen. Stadt und Versicherung streiten aber darüber, ob der entstandene Schaden der Stadt der Deckungssumme für Personenschaden zugerechnet wird oder aus der Deckungssumme für Sachschäden bezahlt wird. Die Versicherung sieht alle Schäden als Personen- oder Personenfolgeschäden, die Stadt will aus dem Sach-Topf entschädigt werden, teilte eine Sprecherin mit. Die Stadt wolle nicht in Konkurrenz zu Forderungen von Angehörigen und Verletzten stehen.

Am Mittwoch deutete sich an, dass es ohne Einigung im Streit zwischen der Stadt Winnenden und dem Vater kaum zu einer außergerichtlichen Übereinkunft bei den kleineren Prozessen kommen wird. Verteidiger Silcher sagte, die Stadt müsse sich „jetzt endlich äußern“. Aus Sicht der Stadt Winnenden jedoch versucht die Versicherung, die Geschädigten gegeneinander auszuspielen.