Ein Rechtsmediziner hatte die Schnittverletzungen im Krankenhaus begutachtet. (Symbolfoto) Foto: © eliosdnepr – stock.adobe.com

Am zweiten Prozesstag am Landgericht Konstanz wegen eines Mordversuchs an einem Trinkgenossen in einer Wohnung in Schwenningen Anfang März durch einen 50-Jährigen aus Villingen-Schwenningen ging es um die Beweisaufnahme und dabei um die Bewertung der Schnittverletzungen.

Es stand die Bewertung der Schnittverletzungen am Hals eines der beiden Opfer und der psychische Zustand des Angeklagten bei der Tat im Mittelpunkt der Beweisaufnahme. Denn der Angeklagte und sein Verteidiger weisen seit Beginn des Prozesses daraufhin, dass keine Tötungsabsicht vorlag, als der Mann mit seinem Messer dem später schwer verletzten Opfer zwei lange Schnitte am Hals zufügte.