Gericht: Bewährungsstrafe für Angriff mit Baseballschläger

Mötzingen/Nagold. Der Staatsanwalt war da, der Verteidiger war da, vier Zuhörer waren da – und auch der Angeklagte aus Mötzingen. Trotzdem gab es keine Verhandlung am Nagolder Amtsgericht. Bevor der Anklagevertreter erklären konnte, was dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, bat Verteidiger Wolfgang Schäfer aus Nagold nach Rücksprache mit seinem Mandaten die Prozessbeteiligten um ein Gespräch im Nebenzimmer.

Urteil ohne eine Verhandlung

Nach der Rückkehr in den Gerichtssaal gab Strafrichter Martin Link bekannt, dass der Mötzinger den Vorwurf der Beleidigung und Körperverletzung einräumt, den Antrag von Staatsanwalt Benedikt Quartal – sieben Monat Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld an den Hauptgeschädigten – akzeptiert und das Gericht deshalb einen Strafbefehl erlassen werde. Damit war der hauptsächlich betroffene Zeuge nicht einverstanden. Er kritisierte öffentlich den Staatsanwalt, sich "als Vertreter des Gesetzes" auf einen solchen "Kuhhandel" einzulassen.

In der Anklageschrift sei längst nicht alles enthalten, was man dem Angeklagten vorwerfen könnte. Außer der üblen Beleidigung und dem Angriff mit einem Baseballschläger habe der rassistische Sprüche abgesondert.

1500 Euro Schmerzensgeld seien viel zu wenig für das, "was er mir körperlich und seelisch angetan hat". Das Mindeste, was man zusätzlich verlangen könne, sei die Einziehung des Baseballschlägers, weil der Angeklagte diesen als Waffe eingesetzt habe.

Der Besitz eines solchen Schlägers sei gesetzlich nicht verboten, widersprach der Staatsanwalt, war aber damit einverstanden, dass das Gerät von der Polizei eingezogen wird und eine entsprechende Anordnung im Strafbefehl enthalten ist.