Das Wohngebäude mit Scheune in der Mötzinger Schulstraße soll abgebrochen und durch ein Einfamilienhaus ersetzt werden. Foto: Priestersbach Foto: Schwarzwälder Bote

Bauvorhaben: Planung in der Mötzinger Ortsmitte weckt Diskussionsbedarf

Mötzingen. Bauangelegenheiten standen im Mittelpunkt der Mötzinger Gemeinderatssitzung. Und da gab es durchaus Diskussionsbedarf. Dies vor allem wegen eines Baugesuchs in der Schulstraße, wo ein Wohngebäude mit Scheune abgebrochen werden soll. Geplant ist an dieser Stelle die Errichtung eines Einfamiliengebäudes mit Doppelgarage.

Wie Silke Bohn vom Bauamt erläuterte, befindet sich das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans – und daher müsse es sich "in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein".

Bei der Beurteilung werde der Baulinienplan "Ortslage" aus dem Jahr 1958 herangezogen. So ergab die Überprüfung, dass die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht überschritten werde und auch die Erschließung gesichert sei. Kritisch wird im Rathaus allerdings das Einfügen des neuen Gebäudes und der Doppelgarage in die Umgebungsbebauung gesehen. Denn das bestehende und ehemals landwirtschaftlich genutzte Wohngebäude mit Scheune hat eine Firsthöhe von 12,35 Metern und ein sehr spitzes Satteldach mit über 50 Prozent Dachneigung. Außerdem ist es wie in der Ortsmitte üblich zweigeschossig. Geplant ist nun aber ein eineinhalb-geschossiges Einfamilienhaus mit einer Firsthöhe von 7,79 Metern und einer Dachneigung von 30 Grad. Damit würde das Gebäude künftig um mehr als vier Meter vom neuen Betreuungszentrum überragt.

Vor diesem Hintergrund – und um ein Einfügen zu gewährleisten – war man im Rathaus der Auffassung, dass zumindest die Dachneigung von 30 auf 36 Grad erhöht werden sollte. Somit würde das Gebäude einen halben Meter an Höhe gewinnen und sich der Dachneigung des direkt benachbarten Gebäudes in der Schulstraße anpassen. Unter dieser Voraussetzung wollte die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Bürgermeister Marcel Hagenlocher bezeichnete das Vorgehen als "Versuch einen Kompromiss zu finden".

Im Gemeinderat gab es indes auch andere Auffassungen: Jasmin Haarer (UWV) machte darauf aufmerksam, dass die Bebauung in diesem Gebiet ohnehin "bunt gemischt" sei – und es sogar ein Flachdachgebäude im Eigentum der Gemeinde gebe. Für Benjamin Walz (UWV) war es ebenfalls nicht "tragisch, wenn die Dachneigung 30 Grad hätte" – zumal es ja begrüßenswert sei, wenn die Ortsmitte belebt wird. "Der Eine sieht es so, der Andere so", meinte CDU-Rat Rainer Stefanek. Doch müsse "man die Kirche auch mal im Dorf lassen", sprach er sich für eine Genehmigung wie beantragt aus. Es handle sich aber um eine "sehr exponierte Lage". Bauherren müssten sich bewusst sein, dass es auch mal Veranstaltungen gebe.

Einzig Frank Zischek (SPD) sprach sich für den Vorschlag der Verwaltung aus, weil "die Höhe schon extrem niedrig ist und 36 Grad ein guter Kompromiss wäre". Wie Bürgermeister Hagenlocher unterstrich, "wollen wir nichts verwehren, haben aber die möglichen Folgewirkungen im Blick". In der anschließenden Abstimmung sprachen sich die Räte mit deutlicher Mehrheit dafür aus, dass Einvernehmen der Gemeinde zur beantragten Dachneigung von 30 Grad zu erteilen.