Interessiert folgen die Zuhörer der Gemeinderatssitzung, in der es um den Bebauungsplan "Sondergebiet Abfallentsorgung Egert" geht.  Foto: Bombardi Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Bebauungsplan "Sondergebiet Abfallentsorgung Egert" beschlossen / Hohe Verfahrenskosten

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans "Sondergebiet Abfallentsorgung Egert" bei gleichzeitigem Inkrafttreten einer Veränderungssperre für das infrage kommende Gebiet des Bebauungsplans.

Mönchweiler. Dem Beschluss geht ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 23. März voraus, das den bisherigen Bebauungsplan "Sondergebiet Abfallentsorgung" für unwirksam erklärte, da er nicht hinreichend die betrieblichen Interessen des Unternehmens berücksichtige. Die Gemeinderäte legten nun mit dem neuerlichen Beschluss die Basis, im festgesetzten Sondergebiet mit Ausnahme der existenten Abfallentsorgung keine weiteren Gewerbe- und Industriebetriebe mehr zu genehmigen.

Bürgermeister Rudolf Fluck übernahm bei seinem Amtsantritt vor zwei Jahren den Rechtsstreit zwischen der Firma und der Gemeinde von seinem Vorgänger. Damals habe sich der Gemeinderat bewusst dazu entschlossen, die Grenzen juristisch auszureizen, was schließlich zum Urteil des VGH führte.

Die erforderliche Neubewertung sehe er als eine einmalige Chance, das Grundgerüst für das Sondergebiet unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange neu zu definieren. Für die bestehenden Anlagen gelte der Bestandsschutz. Oberste Priorität habe nun, die aufgeheizte Stimmung zwischen den beiden Antragsgegnern im persönlichen Gespräch abzukühlen und entsprechend den Vorgaben des VGH gemeinsam den neuen Bebauungsplan zu erarbeiten.

Rechtsanwalt Thomas Burmeister bedauerte die ablehnende Haltung des Recyclingbetriebs gegenüber einem externen Gutachter, dem es untersagt war, das Firmengelände zu betreten. "Wir haben alles daran gesetzt, Klarheit zu bekommen über das Geschehen auf dem Firmengelände und sind mit unserem Vorstoß dem vielfach geäußerten Wunsch gefolgt, den Fall juristisch abzuklären. Wir wollen mit Mönchweiler keinen Rentenvertrag, sondern noch in diesem Jahrzehnt eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung erzielen. Die bevorstehende Runde muss die letzte sein."

Gemeinderat Willy Storz (Unabhängige Bürger) störte sich an den vom VGH bemängelten Verfahrensfehlern der Gemeinde und zeigte Verständnis für die diffusen Sorgen der Bürger. "360 000 Euro Verfahrenskosten seien bislang angefallen", wurde die Frage eines Zuhörers beantwortet.

Pascal Polaczeck (CDU) sprach von einer sehr hohen Anforderung für die Gemeinde, die das Gericht auch für den Fall definierte, wenn der Recyclingbetrieb eine Mitwirkung am Bebauungsplan ablehnt.

Peter Kaiser (CDU) bestätigte, dass es von Anfang an ein Ziel des Gemeinderates gewesen sei, die gesetzlichen Grenzen auszureizen, um auf dem Sondergebiet Stoffe und Verfahren einzugrenzen. Thorsten Wenner (CDU) sieht die Chance für einen Neubeginn, dessen Ziel es sein müsse, mit dem Recyclingbetrieb auf einen Nenner zu kommen.