Am Wochenende soll in Dettingen eine Katze misshandelt worden sein. (Symbolfoto) Foto: KatarinaGondova – stock.adobe.com

Eine Katzenbesitzerin warnt in einem Post in der Facebook-Gruppe "Horber Stadtgeflüster" alle Katzenbesitzer, die im Horber Stadtteil Dettingen wohnen, eindringlich: "Bitte passt auf eure lieben, zutraulichen Samtpfoten auf." Was war passiert?

Horb-Dettingen - Dem Facebook-Post vom Wochenende zufolge soll sich in Dettingen jemand aufhalten, der Katzen misshandelt – jedenfalls geht die Katzenbesitzern, die den Post abgesetzt hat, stark davon aus. Denn: Ihre eigene Katze musste das am eigenen Leib erfahren. Sie kam dem zufolge mit einer um ihren Bauch umwickelten und mit Klebeband und Draht befestigten Ukraine-Flagge nach Hause zurück. Das Ganze soll sich laut Facebook-Post im Bereich der Neckargasse und Alten Straße in Dettingen abgespielt haben.

Die Versorgung des gequälten Tiers hat Vorrang

Hat die Polizei den Vorfall auf dem Schirm? Frank Weber vom für den Landkreis Freudenstadt zuständigen Polizeipräsidium Pforzheim teilt im Gespräch mit unserer Redaktion mit, dass die Polizei nichts von dem Vorfall in Dettingen wisse. Weber bittet die Bevölkerung darum, in solchen Fällen zeitnah Kontakt zur Polizei aufzunehmen. "Natürlich ist es völlig klar, dass betroffene Katzenbesitzer in solchen Fällen zuallererst ihre Katze versorgen – und bei Bedarf auch tierärztlich versorgen", sagt Weber.

Polizei wünscht sich schnelle und direkte Kontaktaufnahme

Der Polizeisprecher weiter: "Wir beobachten in letzter Zeit aber immer wieder, dass betroffene Menschen zunächst einen Post in den sozialen Medien absetzen oder sich an die Presse wenden, anstatt direkt uns zu kontaktieren." Nicht selten erfahre die Polizei über Fälle von Tierquälerei oder anderen Fällen über die sozialen Medien oder über die Presse.

Dabei sei es aus Sicht der Polizei eigentlich wichtiger, zunächst einmal Kontakt zur Polizei aufzunehmen, damit die Beweissicherung möglichst schnell angegangen werden könne. Je mehr Zeit zwischen Tatzeitpunkt und der Kontaktaufnahme zur Polizei vergehe, desto schwieriger gestalte sich die Beweissicherung. "Und manchmal kann es dann schon zu spät sein", merkt Weber an.

Tierschutzgesetz sieht harte Strafen vor

Konkret zu dem Fall, der sich kürzlich in Dettingen abgespielt haben soll, sagt Weber, dass es sich dabei "nicht um ein Kavaliersdelikt" handele, wenn der Vorfall sich tatsächlich so abgespielt haben sollte. Der Polizeisprecher zitiert Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Dort heißt es: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."

Konkret in dem Vorfall, der sich in Dettingen abgespielt haben soll, deutet der Umstand, dass die Katze mit Klebeband und Draht umwickelt wurde, aus Webers Sicht darauf hin, dass zumindest ein Verdacht auf einen Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes vorliegen könnte. Weber: "Ob das dann auch tatsächlich zutrifft, das hätte dann die Staatsanwaltschaft überprüfen müssen, wenn wir den Vorfall hätten bestätigen können."