Die Ermittlungen zur möglichen Misshandlungen von Kindern in einer Kindertagesstätte in VS sind beendet. Die damaligen Vorwürfe gegen eine pädagogische Fachkraft wogen schwer – umso überraschender kommt nun die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Große Wellen hatten die Vorwürfe gegen eine pädagogische Fachkraft in einer Kindertagesstätte in VS geschlagen: Im Rahmen der Betreuung sollen mehrere Kinder misshandelt worden sein.
Informationen unserer Redaktion zufolge waren schockierende Szenen Anlass für Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Aus dem Umfeld der Kita war zu hören, dass die Opfer physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt gewesen seien. Mehrere Kinder seien gedemütigt und im Winter gar ausgesperrt worden, ein grobes Hineinsetzen in Hochstühle hätte zu Hämatomen geführt.
Die Ermittlungsbehörden hielten sich zu den Vorwürfen stets bedeckt. In entsprechenden Anlagen waren lediglich Ermittlungen wegen Körperverletzung bestätigt worden, Details zu den vorgeworfenen Taten nannte man nicht.
Keine Anklage und kein Prozess
Im Herbst konnten die Ermittlungen abgeschlossen werden, anschließend hatte die Verteidigung Akteneinsicht und in diesem Zug auch die Möglichkeit einer Stellungnahme erhalten. Mittlerweile ist die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft ergangen – die durchaus überrascht.
Denn wie der Leitende Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, habe man sich gegen eine Anklage entschieden, die bei Zulassung in einen Prozess gemündet hätte. Roth: „ Ich kann mitteilen, dass gegen eine Person aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis ein Strafbefehl beantragt und mittlerweile erlassen wurde.“
90 Tagessätze und damit nicht vorbestraft
Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung von leichter Kriminalität – eine Verurteilung ist dabei ohne mündliche Hauptverhandlung möglich. Zudem genügt hierfür ein hinreichender Tatverdacht. Die Schuld des Täters muss demnach nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden.
Im Falle der pädagogischen Fachkraft hat die Staatsanwaltschaft aufgrund des Tatvorwurfs der Körperverletzung die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen beantragt. Sollte die Strafe akzeptiert werden, gilt die Fachkraft weiterhin als nicht vorbestraft. Erst Vorstrafen ab einer Geldstrafe mehr als 90 Tagessätzen erscheinen auch in einem polizeilichen Führungszeugnis.
Staatsanwalt: Es gilt weiter die Unschuldsvermutung
Bislang ist der Strafbefehl aber nicht rechtskräftig. „Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung wie für jedermann die Unschuldsvermutung gilt“, betont der Leitende Oberstaatsanwalt.
Eine Rechtskraft und damit die Verurteilung liegt demnach erst vor, wenn der Betroffene nicht binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch bei Gericht einlegt. Roth: „Wird Einspruch eingelegt, ist der Strafbefehl hinfällig und bestimmt das Gericht einen Hauptverhandlungstermin.“ Nur dann würde es noch zu einem öffentlichen Prozess kommen. Ansonsten wäre der Fall damit strafrechtlich erledigt.