Der Offenburger Unternehmer Joachim Lutz könnte im Streit um die Lieferung angeblich mangelhafter FFP2-Masken doch noch zu seinem Geld kommen. Foto: Köhler

Weil seine FFP2-Masken angeblich mangelhaft waren, hat das Gesundheitsministerium dem Offenburger Joachim Lutz die Lieferung nicht bezahlt. Dagegen hatte Lutz geklagt. Nun schöpft er neue Hoffnung im Streit, in dem es um Millionen geht.

Offenburg - Ein bundesweiter Streit um Lieferverträge von FFP2-Masken, von denen das Bundesgesundheitsministerium möglicherweise widerrechtlich zurückgetreten ist, betrifft auch eine Ortenauer Firma. Für Joachim Lutz, Geschäftsführer der "Lutz Handels GmbH", ist nun neue Hoffnung eingekehrt, doch noch an sein Geld zu kommen. Dafür sorgte ein Gerichtsurteil sowie der Regierungswechsel in Berlin. Unterstützung erhofft sich Lutz von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner, den er mit seinem Anwalt über die derzeitige Situation informiert hat.

 

Die Ausgangslage

Im April 2020 hat Lutz 300.000 FFP2-Masken an die Bundesregierung geliefert und sollte dafür 1,6 Millionen Euro bekommen. Dieses Geld ist jedoch nie eingetroffen, da das Gesundheitsministerium an den Masken Mängel festgestellt hat und dadurch von dem Vertrag zurückgetreten ist. Lutz dagegen ist sich sicher, dass seine Masken mangelfrei sind – bei Lieferungen nach Hessen oder Bayern hätte es keine Probleme gegeben. Er hat entsprechend Klage eingereicht und beharrt auf sein Geld. Dies sei kein Einzelfall: Es gäbe 120 Kläger, erklärt Lutz. All diese Firmen hätten am damaligen Open-House-Verfahren (siehe Info) der Regierung teilgenommen und blieben nun auf ihren Masken sitzen.

Gerichtsentscheid sorgt für Handlungsbedarf

Wieder ins Gespräch gekommen ist die Maskenaffäre durch einen Gerichtsbeschluss im Januar. Das Oberlandesgericht Bonn hat der Klage eines Maskenlieferanten stattgegeben. Das Gesundheitsministerium muss diesem nun 2,1 Millionen Euro für die Masken plus Zinsen zahlen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Vertragsrücktritt des Ministeriums wirkungslos sei, da es dem Lieferanten nach Feststellung der Mängel eine Frist zur Nacherfüllung hätte geben müssen, was nicht geschehen sei. Auch nicht im Fall von Joachim Lutz. Der Gerichtsbeschluss sorgt bei ihm für neue Hoffnung.

Anwalt empfiehlt außergerichtliche Einigung

Der Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch, den Lutz zu Rate gezogen hat, empfiehlt dem Gesundheitsministerium, nicht weitere Gerichtsbeschlüsse abzuwarten, sondern zu handeln, um finanzielle Verluste sowie vor allem einen Ansehensverlust zu vermeiden. Dies habe er auch Fechner mitgeteilt. Zudem solle das Ministerium überlegen, das ursprüngliche Urteil, dass die Masken mangelhaft seinen, zurückzunehmen. So könne man die Masken noch verwenden. "Im April beziehungsweise im Mai läuft die Haltbarkeit aus", sagt auch Lutz. Dann wären Steuergelder von 1,5 Milliarden Euro endgültig "in den Rhein geschickt" worden.

Lutz hofft auf volle Auszahlung

Die ideale Lösung für den Maskenlieferanten, erklärt er unserer Redaktion, wäre es, wenn das Gesundheitsministerium ihm das Geld für die Masken plus Zinsen und Schadenersatz auszahlt. Auf insgesamt 2,9 Millionen Euro hofft Lutz. Würde dies schnell entschieden, könne man seine 2020 gelieferten Masken noch verwenden und er wäre auch bereit, kostenlos neue nachzuliefern. "Dann steht das Gesundheitsministerium in einem super Licht da", sagt Lutz. Nach dem Gespräch mit Fechner sei Lutz optimistisch. Durch den Regierungswechsel könne Fechner mehr bewirken als noch 2020.

Fechner will Gespräche führen

Der SPD-Bundestagsabgeordnete bestätigt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass er bezüglich der Maskenlieferungen Gespräche führen werde. "Wir beraten das in aller Ruhe", so Fechner. "Wenn die Maskenlieferanten jetzt reihenweise Prozesse gewinnen bedeutet das hohe Kosten für den Steuerzahler", erklärt der Bundestagsabgeordnete den Handlungsbedarf, stellte jedoch klar, dass er Lutz nicht mehr versprechen könne und auch nicht versprochen habe.

So lief das Verfahren

Gesundheitsminister Jens Spahn hatte im Frühjahr 2020 im sogenannten Open-House-Verfahren FFP2-Masken bestellt. Das heißt: jede Firma, die ein Angebot unterbreitete, bekam einen Zuschlag. Dies geriet wohl außer Kontrolle, sodass deutlich mehr Lieferungen eintrafen, als das Ministerium bezahlen konnte. Mit Hilfe des Beratungsunternehmens "Ernest & Young" wollte die Regierung die Verträge rückgängig machen. Dieses empfahl wohl, auf Qualitätsmängel hinzuweisen, um nicht zahlen zu müssen. Die Lieferanten klagten anschließend gegen den Vertragsrücktritt.