Laut dem doppelstädtischen Mietspiegel wohnt es sich in der Villinger Innenstadt oder auf dem Hubenloch am teuersten. Foto: Eisenhans – stock.adobe.com

Neuer Mietspiegel gilt ab 1. Dezember. Landleben auf dem Dorf ist am günstigsten.

Villingen-Schwenningen - Wo wohnt es sich in VS eigentlich am günstigsten und warum? Antworten auf solche Fragen können Leser des Mietspiegels nachspüren. In diesem Werk nämlich ist Villingen-Schwenningen in vier Zonen untergliedert – und während man in der vierten Zone schon für 6,27 Euro Kaltmiete leben kann, muss man in der nobelsten Gegend schon mal 7,39 Euro pro gemietetem Quadratmeter Wohnraum hinblättern.

Die Rangfolge ist klar: Auf den Dörfern lebt sich’s am günstigsten. So geht aus dem Mietspiegel für das Oberzentrum hervor, dass die sogenannten kleinen Stadtbezirke – Mühlhausen, Obereschach, Pfaffenweiler, Tannheim, Weigheim und Weilersbach mit 6,27 Euro Vergleichsmiete je Quadratmeter noch am günstigsten sind. Die dritte Zone liegt mit 6,67 Euro Quadratmeterpreis schon 40 Cent darüber – in Villingen, östlich der B33, beispielsweise ist das der Fall, aber auch in den Stadtvierteln Wöschhalde, Steppach, Kopsbühl und Schilterhäusle sowie in den beiden Stadtbezirken Rietheim und Marbach. Mehr berappen (nämlich 6,90 Euro) müssen im Schnitt die Bewohner der Zone 2, im Villinger Stadtbezirk ist das die Gegend, die westlich der Bundesstraße 33 liegt, ebenso wie die Stadtviertel am Bickeberg, die Villinger Südstadt, die Hammerhalde, das Kurgebiet, der Goldenbühl oder auch der Stadtbezirk Schwenningen. Am teuersten wohnt es sich demnach ausschließlich in Villingen – und zwar einerseits in Bereichen westlich der B33, aber auch ganz besonders in der Villinger Innenstadt oder auf dem Hubenloch. Bei 7,39 Euro und damit fast 50 Cent mehr als im zweitteuersten Gebiet und sogar 1,12 Euro mehr als im günstigsten VS-Wohngebiet liegt die Nettokaltmiete dort.

Orientierungshilfe

Dass man mitunter selbst im Nobel-Bezirk billiger wohnen kann oder im Billigland vergleichsweise kräftig zur Kasse gebeten wird, kann auch daran liegen, dass der Mietspiegel beispielsweise weder auf Sozialwohnungen oder bei Gefälligkeitsmieten Anwendung findet, noch bei möblierten Wohnräumen oder gar Ferienwohnungen. Eine Orientierungshilfe aber soll der Mietspiegel trotzdem sein. Auch Attribute wie Garagen oder Stellplätze, Nebenkosten für Reinigung oder Hausmeisterservice und dergleichen fallen dabei durchs Raster und können Wohnraum selbst in günstigeren Gegenden verteuern.

Erarbeitet wird der doppelstädtische Mietspiegel unter Mitwirkung verschiedener Organisationen: des Deutschen Mieterbunds Villingen-Schwenningen und Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, des Haus und Grund VS, des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen, der Baugenossenschaft Villingen, des Familienheim Schwarzwald-Baar-Heuberg, der Wohnungsbaugesellschaft Villingen-Schwenningen sowie der Stadtverwaltung.

Zuletzt widmeten sie sich alle dieser Aufgabe im Jahr 2018 auf Basis einer groß angelegten Datenerhebung. Nun wurde das Werk fortgeschrieben – inklusive Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex.