Ungetrübte Spielfreude ist wieder auf dem Blumersberg gegeben.Foto: Eyrich Foto: Schwarzwälder Bote

Freizeitgelände: Weitere Lockerungen

Meßstetten. Für das Sport- und Freizeitgelände Blumersberg treten weitere Lockerungen in Kraft: Der Zollernalbkreis hat den Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Ab dem heutigen Dienstag, 15. Juni, wird deshalb weiter gelockert. Auf dem Blumersberg entfallen damit die Kontrollen der drei "G’s": geimpft, getestet oder genesen. Damit ist das Gelände künftig wieder für alle Besucher frei zugänglich.

"Wieder ein Stück mehr Normalität", freut sich Bürgermeister Frank Schroft. Am vergangenen Wochenende hatten zahlreiche Familie das Sommerwetter für einen Besuch auf dem Blumersberg genutzt – am ersten Öffnungs-Wochenende. Geschichte ist damit auch der hohe Bauzaun, der in der Corona-Zeit das Gelände verschlossen hat. Dieser wird heute abgebaut. Für die Besucher entfallen ist zudem die Anmeldepflicht für den Zutritt auf das Gelände. Die Stadtverwaltung Meßstetten hatte dafür in Zusammenarbeit mit dem TSV Meßstetten ein Konzept erstellt – und wurde dank der im Landkreis fallenden Zahlen von der Aktualität überholt.

Zum aktuellen rechtlichen Kontext: Nach Paragraf 21, Absatz 5a, Ziffer 1 der Corona-Verordnung entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Genesenen- oder Impfnachweis für Angebote und Einrichtungen im Sinne des Paragrafen 21, Absatz 1 bis 3 bei einer an fünf Tagen in Folge anhaltenden Sieben-Tages-Inzidenz unterhalb von 35. Im Fall des Sport- und Freizeitgeländes Blumersberg bedeutet dies, dass für den Betrieb von sonstigen Freizeiteinrichtungen nach Ziffer 14 die Nachweispflicht entfällt.