Das Sport- und Freizeitgelände auf dem Blumersberg wurde bereits seiner Bestimmung übergeben – jetzt hat es auch eine Hausordnung. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Benutzungsordnung für das Sport- und Freizeitgelände auf dem Blumersberg ist abgesegnet

Im Oktober wurde das Sport- und Freizeitgelände auf dem Blumersberg seiner Bestimmung übergeben. Was noch fehlte, waren Bestimmungen, die die Benutzung regelten. Über sie hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beraten und eine Satzung abgesegnet.

Meßstetten. Derzeit ist das neue Sport- und Freizeitgelände coronabedingt geschlossen, doch für die Zeit nach der Wiedereröffnung bedarf es gewisser Regeln. Die Benutzungsordnung für das Gelände war im Oktober bereits Thema im Verwaltungs- und Finanzausschuss; dieser hatte sich dabei mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Mitnahme von Hunden zu gestatten, und einstimmig für ein generelles Rauchverbot votiert.

Doch genau das sieht der Fraktionsvorsitzende der Freien Wählervereinigung, Tarzisius Eichenlaub, kritisch. "Raucher lassen sich nicht davon abhalten zu rauchen", erklärte der Stellvertreter des Bürgermeisters in der Ratssitzung und beantragte, Bereiche zu schaffen, in denen das Rauchen erlaubt sei, etwa am Kiosk oder bei der Grillstelle. Diese Regelung könne vermeiden, dass das Verbot ignoriert und schließlich auf dem ganzen Gelände geraucht werde.

Alfred Sauter von der Bürgerliste teilt grundsätzlich Eichenlaubs Bedenken, schlug aber vor, die Lizenz zum Rauchen auf eine Raucherecke mit etlichen Aschenbechern zu beschränken, um zu verhindern, dass zahllose Zigarettenstummel die Grillstelle verunzieren. Doch genau dort sollte laut Eichenlaubs Listengenossen Matthias Schwarz das Rauchen erlaubt werden. "Da, wo es gesellig ist", meinte er. Das Exil in der Raucherecke komme einer Verbannung vom Gelände gleich. Doris Vivas, Fraktionssprecherin der Frauenliste, sieht die Gefahr, dass "der Bauhof die ganzen Kippen zusammenlesen muss". Am Ende nahm das Gremium mit drei Gegenstimmen den Antrag der Freien Wählervereinigung an, das Rauchen auf dem Gelände zu untersagen, die Grillstelle und eine Raucherecke am Kiosk aber von diesem Verbot auszunehmen.

Des weiteren sieht die Benutzungsordnung vor, dass der Aufenthalt täglich von 9 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt ist. Während der Sommerzeit von April bis Ende Oktober ist spätestens um 22 Uhr Schluss, in der kalten Jahreszeit von November bis März bereits um 20 Uhr. Das Hausrecht liegt in den Händen der Stadt Meßstetten.

Dass mit den Geräten sorgfältig umgegangen und bei mutwilliger Beschädigung Schadensersatz gezahlt werden muss, versteht sich beinahe von selbst, desgleichen, dass das Gelände nicht vermüllt werden darf. Die Benutzungsordnung verbietet ferner den Konsum von Alkohol, ausgenommen ist auch hier die Zone um die Grillstelle und am Kiosk. Ein Aufenthalt in betrunkenem oder anderweitig berauschtem Zustand ist ebenfalls untersagt. Feuer darf ausschließlich an der Grillstelle entzündet werden. Verboten ist ferner das Befahren des Geländes – ausgenommen sind Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Kinderfahrzeuge – , das Abspielen lauter Musik, das Campen, das Zerschlagen von Glasflaschen und der Betrieb von Drohnen und anderen Modellfluggeräten. Die Satzung geht so weit, auch das Überfliegen des Geländes zu verbieten.

Die Gemeinderäte stimmten dieser Satzung einschließlich des Zusatzes zum Rauchverbots zu. Die Benutzerordnung gilt auch für den benachbarten Dirtpark, für den sie noch einen eigenen Paragrafen enthält. Dieser schreibt unter anderem vor, dass die Strecke nur mit Schutzausrüstung befahren werden darf und motorisierte Geräte verboten sind.