Ein psychisch auffälliger Messi in einer betreuten Seniorenwohnanlage – was nach einem Widerspruch klingt, soll in einer Einrichtung in Villingen-Schwenningen Realität sein. Wie kann das sein?
Es ist die Geschichte eines Mannes, der in seinem Wohnumfeld regelmäßig für Probleme sorgt.
In der Vergangenheit soll es zu Polizeieinsätzen aufgrund von psychischen Auffälligkeiten gekommen sein, auch um die Sicherheit sorge man sich, wie Anwohner im Gespräch mit unserer Redaktion erklären. Denn der Mann soll als Messi hausen.
Deutlich wird das auch auf dem Balkon. Auf diesem stapeln sich Papier und Unrat. „Was ist, wenn es da mal brennt?“, fragt eine Anwohnerin. Und sie stellt sich auch die Frage: „Wie kann das sein?“ Denn der Mann lebt ausgerechnet in einer betreuten Seniorenwohnanlage. Im Umfeld ärgert man sich, dass vonseiten der Verantwortlichen nichts gegen die Zustände unternommen wird. Doch so einfach scheint dies nicht zu sein, wie Recherchen unserer Redaktion deutlich machen.
Warum den Mitarbeitern die Hände gebunden sind, erklärt Sarah Schwarz, Bereichsleiterin der Sozialen Dienste beim DRK-Kreisverband Villingen-Schwenningen auf Anfrage.
„Die Wohnungen, die im Rahmen des Betreuten Wohnen zur Verfügung gestellt werden gehören verschiedenen Eigentümern“, sagt sie. „Die Mietverträge sind also zwischen den Eigentümern und den Bewohnern der Wohnungen geschlossen.“
Die Mitarbeiter der Senioren-Wohnanlage betreuen die Bewohner in dem Sinne, dass sie die Menschen, die in der Anlage wohnen, beraten und ihnen ein Freizeitangebot bieten. Das passiert auf freiwilliger Basis. „Die Bewohner müssen unsere Beratung, Hilfe und weiteren Angebote nur annehmen, wenn sie das möchten“, so Schwarz. „Es kann niemand gezwungen werden.“
Hände gebunden
Sollte sich ein Bewohner quer stellen und jegliche Hilfe und Unterstützung ablehnen, kann man höchstens den Betreuungsvertrag kündigen, nicht aber den Mietvertrag. „Wir haben da wenig Einfluss. Und den Wohnungseigentümern ist es egal wer hier wie lebt, solange die Miete bezahlt wird.“
Gericht könnte Unmündigkeit aussprechen
Hinsichtlich des Bewohners, der in der Senioren-Wohnanlage auffällig ist, wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft. „Wir haben getan, was wir tun konnten.“ Bedeutet: Das Betreuungsgericht wurde eingeschaltet und ein rechtlicher Betreuer beantragt. „Seitdem gab es eine Begutachtung, die Bestellung eines rechtlichen Betreuers wäre ein letzter Versuch, dem Betroffenen zu helfen.“
Hilfe annehmen ist nicht leicht
Aber es ist nicht einfach, jemanden für unmündig zu erklären, weiß die Bereichsleiterin. „Das ist auch gut so.“ Damit ein Mensch entmündet wird, muss ein Fall gravierend sein. Dass der Bewohner von sich aus um diese Art von Hilfe bittet, hält Schwarz für unwahrscheinlich. „Sowas kommt eher selten vor. Es ist schwer, sich einzugestehen, wenn man Hilfe braucht.“ Menschen wollen so lange sie können in der eigenen Wohnung bleiben“, sagt sie. „Da fallen Leute durchs Raster und bleiben alleine.“
Hausbesuche gegen Vereinsamung
Als Unterstützungsversuch bietet das DRK in solchen Fällen Hausbesuche an. „Wenn keine Gruppenangebote mehr wahrgenommen werden können oder wollen, versuchen wir diesen Menschen durch sportliche Aktivierung und Gespräche zu helfen, damit sie nicht vereinsamen. Aber an viele von ihnen kommen wir einfach nicht ran.“
Zwangshorten – Was ist das Messi-Syndrom?
Zwangshorten, umgangssprachlich auch Messie-Syndrom genannt, bezeichnet ein zwanghaftes Verhalten, bei dem das übermäßige Ansammeln von mehr oder weniger wertlosen Gegenständen in dem eigenen Wohn- und Arbeitsumfeld im Vordergrund steht, verbunden mit der Unfähigkeit, sich von den Gegenständen wieder zu trennen und Ordnung zu halten. Im Extremfall kommt es zu einem Vermüllungssyndrom: Die Wohnung ist dann teilweise nicht mehr begehbar. Dem kann eine psychische Störung zugrunde liegen. Das krankheitswertige Syndrom wird den Zwangsspektrumstörungen zugerechnet.