Der Masken-Prozess der Lahrer Ärztin ist am Donnerstag in die nächste Runde gegangen – mit viel Altbekanntem, aber auch einigem überraschend Neuem.
Die Ausgangslage war am zweiten Tag der Berufungsverhandlung unverändert: Anette Franz wurde vom Amtsgericht Lahr wegen des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in sieben Fällen“ zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze à 50 Euro) verurteilt. Dagegen setzt sich die Medizinerin zur Wehr. Dezidiert wurden am Offenburger Landgericht vor Dutzenden Franz-Unterstützern jetzt noch einmal alle Fälle unter die Lupe genommen.
Staatsanwalt Rainer Hornung-Jost war sich hernach sicher, dass die Ärztin, die als Kritikerin der Corona-Maßnahmen bekannt ist und in Lahr regelmäßig Kundgebungen veranstaltet, ohne Untersuchung und medizinische Gründe, „quasi auf Zuruf“, Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt habe. Franz und ihre Verteidigerin Ruth Baumeister beharrten indes darauf, dass immer zumindest eine telefonische Anamnese mit den Patienten stattgefunden habe.
E-Mail-Verkehr wird untersucht
Richterin Gabriele Bräutigam ließ während der dreistündigen Verhandlung mehrfach Zweifel daran durchblicken. So hätte die nähere Betrachtung von Franz’ E-Mail-Verkehr gezeigt, dass die Ärztin einmal einer Bitte um vier Atteste innerhalb von nur rund anderthalb Stunden zugestimmt habe. Zudem konnte Franz keine Patientendokumentationen für die in Rede stehenden Fälle nachweisen. Die Medizinerin indes betonte mehrfach, teils mit stockender Stimme: „Ich unterstelle niemandem, der sagt, er schaffe es nicht, eine Maske zu tragen, ein Lügner zu sein.“
Staatsanwalt: mindestens dreifacher Tagessatz
Zu Beginn der Verhandlung hätte es die Möglichkeit einer sogenannten wechselseitigen Berufungsrücknahme gegeben – auch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Sie zeigte sich nun gesprächsbereit, obwohl die Ermittler Dutzende weitere, noch nicht angeklagte Fälle auf dem Tisch hätten und aktuelle Untersuchungen von Franz’ Vermögensverhältnissen mindestens eine Verdreifachung des Tagessatzes ergäben. Die Angeklagte aber stellte klar: Sie werde die Berufung durchziehen.
Am ersten Verhandlungstag hatte die Verteidigung eine Aussetzung des Verfahrens beantragt, weil das Oberlandesgericht Stuttgart die Verfassungsmäßigkeit der Coronaverordnung zum Zeitpunkt der Franz’ vorgeworfenen Taten (von Mai bis November 2020 ab) in Zweifel gezogen habe. Richterin Bräutigam pochte am Donnerstag auf den Fortgang der Verhandlung: Andere obere Gerichte hätten anders entschieden, und ob sich das Bundesverfassungsgericht der Sache annehme, sei „völlig offen“.
Der Prozess am Offenburger Landgericht geht am 16. August weiter. An diesem Tag wird auch das Urteil erwartet.