Seit dem 1. März dieses Jahres müssen Eltern eine Masern-Impfung ihrer Kinder bei der Schule nachweisen. Foto: Stratenschulte/Warnecke

Eltern können gesetzlich geforderte Vorlage des Impfpasses ihrer Kinder nicht nachvollziehen.

"In Sulgen schlagen die Wellen hoch", heißt es in einer E-Mail, die unsere Redaktion am Montagmittag erreicht hat. Der Grund: Die seit März dieses Jahres geltende Vorgabe, dass Eltern die Masern-Impfung ihrer Kinder nachweisen müssen.

Schramberg-Sulgen - Diese Maßnahme, so ist der E-Mail zu entnehmen, sorgt bei einigen Eltern, deren Kinder die die GWRS in Sulgen besuchen, für Unverständnis. "Ja, es gibt immer wieder Eltern, die der Impfpflicht nicht nachkommen oder diese nicht nachweisen möchten. Aber das sind sehr wenige Ausnahmen", sagt Rektorin Barbara Fichter im Gespräch mit unserer Zeitung. "Ich glaube auch nicht, dass das ein Problem nur an der GWRS ist." Das bestätigt Tanja Witkowski. Eltern, die grundsätzlich ein Problem mit der Maßnahme haben, gebe es an allen Schulen, erzählt die Geschäftsführende Schulleiterin der Schramberger Schulen sowie die Leiterin der Grundschule Tennenbronn.

Zur Umsetzung verpflichtet

So würde zum einen beispielsweise das Einreichen des Impfnachweises verzögert. "Manche besorgen sich eine Kontraindikation. Zum Beispiel ein Attest, das rechtfertigt, warum die Masernimpfung nicht durchgeführt werden kann", erklärt Witkowski.

Zum Hintergrund: Seit dem 1. März dieses Jahres gilt das sogenannte Masernschutzgesetz. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Dies, so Witkowski, ist mit einer Bescheinigung des Arztes möglich – oder eben dem Vorlegen des Impfpasses.

Die Umsetzung ist gesetzlich verpflichtend für alle erwähnten Einrichtungen. "Es ist natürlich keine Schramberger Erfindung, sondern einfach eine Vorgabe, die mit dem Gesetz zum 1. März gekommen ist", so Witkowski. Sie habe angesichts der zeitlichen Vorgaben bei den Eltern ihrer Schüler keinen großen Druck und damit gute Erfahrungen gemacht, so Witkowski. "Auch wir haben wegen der Impfnachweise ein Hinterhergerenne", so die Schulleiterin. Für die neuen Erstklässler sollte der Nachweis direkt zur Einschulung erfolgen, bei Kindern, die zum 1. März bereits an einer Schule waren, gelte als Stichtag das Schuljahresende, also Juli 2021, erklärt Witkowski. Bleibe der Nachweis bis dahin aus, werde das Gesundheitsamt hinzugezogen.

Kein Corona-Zusammenhang

"Ich kann die Sorgen vieler Menschen sehr gut nachvollziehen. Ich kann mir auch vorstellen, dass viele Parallelen zu den Corona-Impfungen ziehen", sagt die Schulleiterin. Doch eine Verbindung der Masern- mit potenziellen Corona-Impfungen ist für Witkowski ausgeschlossen. "Da gibt es keinen Zusammenhang." So seien zum einen die geplanten Corona-Impfungen freiwillig. "Außerdem kommt ein neues Gesetz normalerweise nicht von heute auf morgen. Das wird von langer Hand geplant. Da sind die Corona-Verordnungen eine Ausnahme", betont Witkowski, dass Corona oder Überlegungen, wie dagegen vorgegangen werden kann, erst kamen, als das Masernschutzgesetz schon lange auf dem Weg war.

Weitere Informationen: www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz