Der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, kann sich wohl freuen: Die Untreue-Ermittlungen werden einem Medienbericht zufolge eingestellt. Foto: dpa

Der ehemalige Südwest-Ministerpräsident Stefan Mappus streitet mit seinen früheren Rechtsberatern um Schadenersatz wegen angeblicher Falschberatung beim EnBW-Deal. Bei einem anderen Thema kann Mappus nun aber wohl aufatmen.

Stuttgart - Die Untreue-Ermittlungen gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) werden einem Medienbericht zufolge eingestellt. Der Verdacht im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal habe sich nicht bestätigt, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwoch). Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart wollte sich am Dienstagabend allerdings nicht zu dem Bericht äußern. Die Behörde hatte Ermittlungen aufgenommen, weil der Verdacht bestand, dass Mappus beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW zu viel gezahlt und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet hat.

Die Staatsanwaltschaft will im Laufe des Mittwochvormittags über ihre Entscheidung nach den Ermittlungen informieren, wie eine Behördensprecherin am frühen Mittwochmorgen sagte.

Unterdessen deutet sich im Prozess um Schadenersatz keine rasche Einigung zwischen Mappus und seinen früheren Rechtsberatern an. Mappus klagte gegen die Rechtsanwälte, die ihn im Zusammenhang mit dem umstrittenen EnBW-Deal beraten hatten. Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart warfen sich die Kontrahenten gegenseitig vor, Unwahrheiten über die letzten Stunden vor dem Abschluss des EnBW-Geschäfts im Herbst 2010 zu erzählen. Das Landgericht will am 20. Januar seine Haltung darlegen.

Mappus hatte im Herbst 2010 für das Land Anteile des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF zurückgekauft. Das Geschäft wickelte er am Landtag vorbei ab, was laut Staatsgerichtshof verfassungswidrig war. Mappus will nun alle Schäden von der Kanzlei Gleiss Lutz ersetzt bekommen, die ihm durch eine „mangelhafte Beratung“ bezüglich der Einbindung des Landtags entstanden sind.

Gleiss Lutz wiederum will erreichen, dass Mappus’ Klage abgewiesen wird. Der damals federführende Anwalt der Kanzlei, Martin Schockenhoff, bekräftigte am Dienstag, er habe niemals rechtliche Risiken ausgeschlossen, wenn bei dem Geschäft das Parlament umgangen wird. Hingegen beteuerte Mappus, Schockenhoff habe auch auf mehrmalige Nachfrage hin nichts von irgendwelchen Risiken gesagt. Der Streitwert in dem Zivilprozess soll rund 500 000 Euro betragen.

Mappus hatte für das EnBW-Aktienpaket 4,7 Milliarden Euro gezahlt - viel zu viel, wie Kritiker meinen. Daher hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Untreue gegen Mappus aufgenommen. Mappus’ Anwalt Christoph Kleiner hatte bereits am Dienstagmorgen gesagt: „Wir hoffen und gehen davon aus, dass keine Anklage erhoben wird.“

Schockenhoff erneuerte seine Aussage aus dem Untersuchungsausschuss des Landtags, wonach Mappus’ Berater und Freund Dirk Notheis von der Investmentbank Morgan Stanley sein primärer Ansprechpartner beim Deal gewesen sei. Notheis habe mit ihm auch ausführlich über den Umgang mit dem Parlament beim EnBW-Deal gesprochen. In einem Telefonat sei Notheis dann „eindringlich“ geworden: Er habe verlangt zu prüfen, ob es einen Weg gebe, irgendwie zu begründen, dass das Geschäft ohne vorherige Zustimmung des Parlamentes abgewickelt werden könne. Dies habe die Kanzlei getan. Danach müsse Notheis aber klar gewesen sein, dass es keine hundertprozentige Risikofreiheit geben könne.

Die Anwälte von Gleiss Lutz vermuteten, dass Mappus eine Zivilgerichts-Entscheidung zum Thema Schadenersatz braucht, um in einem möglichen Strafverfahren wegen Untreue bessere Karten zu haben - eine Vermutung, die sich mit der Einstellung der Ermittlungen erledigt hätte. Hingegen verwies Mappus’ Anwalt Franz Enderle darauf, dass Mappus hohe Ausgaben im Zusammenhang mit dem gegen ihn laufenden Verfahren habe. Er habe keine Möglichkeit gehabt, ein größeres Vermögen aufzubauen. „Reich wird man als Politiker nicht wirklich.“

Das Zivilgericht muss sich nun unter anderem mit den Fragen beschäftigen, ob Mappus’ Begehren auf Schadenersatz überhaupt zulässig ist, ob eventuell erst der Ausgang des Untreue-Verfahrens gegen ihn abzuwarten ist oder noch Beweise erhoben werden müssen. Im Januar will das Gericht eine Entscheidung verkünden - das muss aber nicht unbedingt ein Urteil sein, wie eine Sprecherin sagte.