Erst trinken die beiden Ex-Häftlinge gemeinsam Alkohol, dann wird die Sache plötzlich ernst und kommt ein Messer ins Spiel. Foto: © Brian Jackson – stock.adobe.com

Ein 62-jähriger Mann aus Villingen-Schwenningen muss sich wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Konstanz verantworten.

Villingen-Schwenningen - Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit einem Messer auf einen Bekannten eingestochen zu haben und diesen dabei lebensgefährlich verletzt zu haben.

Im Dezember 2021 hat ein Paar aus Villingen-Schwenningen einen bewusstlosen und stark blutenden Mann im eigenen Hausflur gefunden. Noch rechtzeitig konnten sie die Polizei und den Rettungsdienst informieren – und dem 39-jährigen Mann somit vermutlich das Leben retten.

Prozess über mehrere Tage

Doch was war in dieser Nacht in dem mehrstöckigen Wohnhaus in Villingen geschehen? Das soll sich nun in einem mehrtägigen Prozess vor dem Landgericht Konstanz klären.

Mit einem Messer soll ein 62-jähriger Mann in seiner Wohnung in Folge eines Streites auf seinen Bekannten eingestochen haben. Eine weitere erhebliche Verletzung am Hinterkopf zog sich dieser bei einem Sturz zu. Daraufhin habe der Angeklagte den Mann in den Hausflur gezerrt und weitere Male auf ihn eingestochen, so die Staatsanwaltschaft. Das 39-jährige Opfer wurde dabei lebensgefährlich verletzt.

Der mutmaßliche Täter aus Villingen-Schwenningen muss sich nun vor dem Gericht verantworten. Die Anklage: versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

In der Haft kennengelernt

Beide Männer sollen sich bei einer gemeinsamen Haftstrafe in Freiburg kennengelernt haben. Seitdem seien die beiden in Villingen lebenden Ex-Häftlinge befreundet gewesen und trafen sich regelmäßig zum gemeinsamen Alkohol trinken in der Wohnung des Angeklagten. Auch an besagtem Abend der Tat sollen beide Männer stark alkoholisiert gewesen sein.

Ursache des Streites waren wohl gemeinsame Bekannte aus der Haftzeit: Das spätere Opfer soll von dem mutmaßlichen Täter Geld gefordert haben, um die russischen Bekannten im Gefängnis mit Drogen beliefern zu können.

Beim nun begonnenen Prozess gesteht der Angeklagte die Tat vor Gericht. Das Opfer verfolgt die Verhandlung sowohl als Zeuge als auch als Nebenkläger. Rachegedanken habe er keine, sagt das Opfer im Gericht aus. Er wolle lediglich, dass der Angeklagte "für seine Taten verantwortlich gemacht wird".

Trotz des Geständnisses bleiben nach dem ersten Prozesstag noch viele Ungereimtheiten offen. Hat das Opfer den Mann zuerst angegriffen? Lag eine Tötungsabsicht vor? Diese Fragen konnten beim Prozessauftakt am Dienstag noch nicht geklärt werden. Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt, dann soll voraussichtlich auch ein Urteil gefällt werden.