Die Bundeswehr ist am Donnerstag mit zwei Kampfflugzeugen des Typs Tornado im Rahmen eines Routinetrainingsflugs über Schramberg geflogen. (Symbolfoto) Foto: dpa/Tittel

Nachdem zwei Flugzeuge am Donnerstagvormittag gut hörbar über Schramberg-Tal geflogen sind, hat unsere Zeitung bei der zuständigen Stelle nachgefragt.

Schramberg - "Die Auswertung der Radardaten vom 22. Juli zeigt zwei Kampfflugzeuge der Bundeswehr vom Typ Tornado. Die Luftfahrzeuge flogen um 10.11 Uhr Ortszeit im Rahmen eines Routinetrainingsflugs über die Ortschaft Schramberg", informiert ein Sprecher des Luftfahrtamts der Bundeswehr. Dabei seien die Luftfahrzeuge in einer Flughöhe von 703 Fuß, also etwa 214 Metern, über Grund geflogen. "Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Einsatz anlässlich der Tiefflugausbildung unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen und die Luftfahrzeuge flogen innerhalb der genehmigten Flughöhenbänder", informiert der Sprecher, der anschließend zu den Hintergründen ausholt.

Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte, erklärt er, erfordere eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Daher sei mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich. Zwar würden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt; "die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen", so die Erklärung.

Infos im Internet

Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig. Tiefflüge am Tag seien nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, "um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen". Selbstverständlich werde versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzte diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen.

Weitere Infos zum militärischen Flugbetrieb sowie Ansprechstellen für Bürger hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr auch auf seiner Internetseite www.luftfahrtamt.bundeswehr.de bereitgestellt.