Kommunales: Rat fällt Satzungsbeschluss

Loßburg. Höhenreglementierungen für Fotovoltaik-Anlagen auf Dachflächen und mindestens ein halber Meter Erd-überdeckung auf Tiefgaragen gehören zu den wesentlichen Änderungen im Bebauungsplan "Ortsmitte I – Erweiterung", den der Gemeinderat Loßburg in seiner jüngsten Sitzung abgesegnet und damit als Satzung bei einer Enthaltung beschlossen hat.

Aufgrund des Baugesetzbuchs wird der Bebauungsplan für die Ortsmitte von Loßburg erstmals im Rahmen der Innenentwicklung geändert. Ein Teil der bisherigen Gemeinbedarfsfläche soll allgemeines Wohngebiet werden.

Thomas Grözinger vom Büro Gfrörer erläuterte die Änderungen. Für den Standort von sieben hochstämmigen Laubbäumen entlang der Bahnhofstraße wurde ein Kompromiss gefunden, wonach die festgesetzten Standorte um bis zu fünf Meter geändert werden können.

Tiefgaragen müssen künftig mit einer mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt sein.

Für Werbeanlagen wurde festgelegt, dass pro Betriebsstätte nur eine Werbetafel erlaubt ist. Diese darf die Größe von 1,5 Quadratmetern nicht übersteigen.

Maximal drei Vollgeschosse

Im privaten Wohnbereich wurde festgelegt, dass bei Wohneinheiten von über 50 und bis zu 80 Quadratmetern 1,5 Stellplätze vorzusehen sind, also bis zu zwei pro Wohnung. Bei Wohnungen bis 50 Quadratmetern ist ein Stellplatz ausreichend. Gebaut werden dürfen maximal drei Vollgeschosse.