Eine Zwangsräumung wird immer wahrscheinlicher: Der Mieter der alten Apotheke in Loßburg sieht nicht ein, dass er ausziehen soll. Bald entscheidet das Gericht. Foto: Rath Foto: Schwarzwälder Bote

Zivilverfahren: Rentner hält Räumungsklage für unbegründet / Befangenheitsantrag gegen Richterin abgelehnt

Gegen die Räumungsklage wehrte sich der Bewohner der alten Apotheke in Loßburg mit juristischer Fundamentalkritik. Auf die ließ sich Richterin Anne Rückert im Zivilverfahren aber nicht ein – und setzte für den 9. Mai einen Verkündungstermin für das Urteil an.

Freudenstadt/Loßburg. Wenige Stunden vor Beginn der Güteverhandlung am Mittwoch, genauer: um 4.23 Uhr, kam ein Antrag des 74-jährige Rentners auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit aus dem Faxgerät im Freudenstädter Amtsgericht. Richterin Anne Rückert beschloss allerdings, dass das Gesuch als unzulässig verworfen wird. Die darin aufgeführten Gründe hätten "nichts mit der dem Verfahren und meiner Person zu tun". Auch Rechtsanwalt Eberhard Müll als Vertreter der Klägerin, der Gemeinde Loßburg, meinte, der kurzfristig eingereichte Ablehnungsantrag diene nur dazu, das Verfahren zu verzögern.

Die alte Apotheke im Ortskern von Loßburg gehört seit der Zwangsversteigerung Ende Oktober 2014 der Gemeinde, der frühere Eigentümer wohnt dort als Mieter. Was er selbst allerdings völlig anders sieht: Der Senior, der vor einigen Jahren durch den "Hundestreit" bekannt geworden war, meint nach wie vor, dass ihm das Anwesen in der Alpirsbacher Straße 2 gehört. Diese Ansicht vertrat auch sein Beistand bei der Gerichtsverhandlung, Rechtsassessor Claus Plantiko, unter Berufung auf das "Reichserbhofgesetz". Der 74-jährige Rentner aus Loßburg war zu der Verhandlung statt der Beklagten gekommen – seine Frau, von der er geschieden war und mit der er mittlerweile wieder verheiratet ist. Der Senior hatte behauptet, dass sie bei ihm Mieterin ist. Mittlerweile wohnt sie allerdings nicht mehr in Loßburg.

Die Gemeinde hat das Mietverhältnis Ende Juni vergangenen Jahres zum 30. September gekündigt. Bereits seit Jahren, so war von der Verwaltung zu erfahren, habe der Senior keine Wasser- und Abwassergebühren, Grund- und Hundesteuer bezahlt. Immer wieder habe man das Gespräch mit dem Mann gesucht und ihm zugesichert, dass er weiterhin in der alten Apotheke wohnen kann – wenn er denn, wie andere Mieter auch, Gebühren und Steuern bezahle. Das sei aber nicht geschehen.

Der Rentner hält die Kündigung für unwirksam, wie er bei der Gerichtsverhandlung sagte, weil schon das Versteigerungsverfahren unzulässig gewesen sei. Richterin Anne Rückert betonte allerdings, dass der Übergang des Anwesens ins Eigentum der Gemeinde rechtskräftig ist: "Daran gibt es nichts zu rütteln." Sie verwahre sich dagegen, dass dies kein verfassungsgemäßes Gerichtsverfahren sei, entgegnete Rückert auf weitere Fundamentalkritik des Rentners und seines rechtlichen Vertreters. Was Claus Plantiko aber nicht von seiner Meinung abbrachte. Er sah eine "Vermischung von Exekutive und Legislative" in Baden-Württemberg und beharrte auf seinem Standpunkt: "Die Wirklichkeit entspricht nicht dem Recht."

Der Loßburger Rentner hatte zu dem Gerichtstermin eine schriftliche Erklärung mit dem Titel "50 Jahre Täuschung – Lug – Betrug der Gemeinde Loßburg" mitgebracht, die in dem Verfahren allerdings keine Rolle spielte. Seine schriftlichen Auseinandersetzungen mit der Gemeinde füllen, wie er sagte, bei ihm zuhause mittlerweile etwa 80 bis 100 Ordner.