Die Gebühren für die Grundschulbetreuung werden zum Beginn des neuen Jahres nach einem Beschluss des Gemeinderates erhöht. Foto: Bächle Foto: Schwarzwälder-Bote

Gebühren: Gemeinderat stimmt einer Anpassung zu

Löffingen (tom). Tiefer in die Tasche greifen müssen ab dem 1. Januar Eltern, deren Kinder eines der Betreuungsangebote an der Grundschule in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat stimmte bei seiner jüngsten Sitzung einer Gebührenanpassung für die Grundschulbetreuung zu.

Für die Vormittagsbetreuung werden künftig für das erste Kind 40 Euro (bislang: 30 Euro) pro Monat erhoben, für jedes weitere Kind 30 Euro (bislang: 22 Euro). Die Ganztagsbetreuung kostet für das erste Kind 80 Euro (bislang: 60 Euro) pro Monat, für jedes weitere Kind 60 Euro (bislang: 45 Euro).

Ein Wahltag für verlängerte Öffnungszeiten schlägt künftig für das erste Kind mit acht Euro pro Monat bei einem festen Tag (bislang: sechs Euro) zu Buche, für weitere Kinder mit sechs Euro (bislang: fünf Euro). Für einen Wahltag Ganztagesbetreuung werden für das erste Kind nach der neuen Gebührenordnung 16 Euro pro Monat bei einem festen Wahltag (bislang: 15 Euro) und für jedes weitere Kind zwölf Euro (bislang ebenfalls zwölf Euro) erhoben.

Die Gebühren für die Grundschulbetreuung waren seit dem Jahr 2011 unverändert. Die jetzt vorgenommene Gebührenanpassung basiert, wie Hauptamtsleiter Martin Netz erläuterte, auf einer Kostenermittlung. Demnach summieren sich die Kosten – Personalkosten für die Betreuung (76 000 Euro), eine zehnprozentige Pauschale für den Sachaufwand (7600 Euro) abzüglich eines Jugendbegleiter-Zuschusses (2000 Euro) – auf jährlich 81 600 Euro. Die Betreuungsstunden summieren sich auf 28 864 Jahresstunden. Daraus errechnet sich ein Stundensatz von 2,83 Euro.

Würde die Stadt die Gebühren vollständig kostendeckend an die Eltern durchreichen, wären auf dieser Basis für die Vormittagsbetreuung des ersten Kindes rund 151 Euro und die Ganztagesbetreuung rund 320 Euro pro Monat fällig, rechnete Netz vor. Die Höhe der jetzt angepassten tatsächlichen Gebühren zeige auch, in welchem Umfang die Stadt die Ganztagesbetreuung subventioniere.