Ein Polizist schneidet in den Asphalt, um einen Aktivisten von der Straße zu lösen (Archivbild). Foto: dpa/Hannes P Albert

Die Polizei hat für Einsätze gegen Klimablockaden Gebühren erhoben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden, dass die Gebühren vorerst nicht erhoben werden dürfen. Die Hintergründe

Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaaktivisten erheben, die sich auf der Straße festkleben. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag unter Verweis auf einen Beschluss vom vergangenen Donnerstag im Rahmen eines Eilverfahrens mit. Gegen die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden. (AZ. VG 1 L 363/23)

Der Antragsteller hatte sich den Angaben zufolge im Juni vergangenen Jahres zusammen mit mehreren anderen Personen auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Nachdem er durch die Polizei zum Verlassen der Fahrbahn aufgefordert worden war, dem aber nicht nachkam, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Fahrbahn. Daraufhin erhob die Polizei Berlin vom Antragsteller eine Gebühr von 241 Euro.

Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Antragstellers erheblich behindert worden, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hatte der Antragsteller dagegen Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Sein Eilantrag gegen den sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte indes Erfolg. Nach Auffassung der Kammer des Verwaltungsgerichts erfasst der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand die vorliegende Konstellation nicht. Infolge der Entscheidung muss die Polizei dem Antragsteller die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten.