Wer hätte das gedacht: Kaum ist das Cannabis-Legalisierungsgesetz durch, gibt es im Internet schon eine Karte, auf der man zum Beispiel für Rottweil schauen kann, wo kiffen erlaubt sein wird – und wo eben nicht. Wir haben uns das mal angesehen.
Die „Kifferkarte“ sorgt schon jetzt für Furore im Internet. Jeder kann da für seine Stadt oder sein Dorf schauen, wo die möglichen Verbotszonen liegen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben.
Karte hat keine rechtliche Relevanz
Aber Achtung: Die Internetspielerei namens „Bubatzkarte“ hat freilich keinerlei rechtliche Relevanz, sondern stützt sich lediglich auf Datenmaterial von OpenStreetMap zu Schulen, Sportstätten oder Kinder- und Jugendeinrichtungen. Die roten Zonen visualisieren die gesetzlich festgelegten Abstandsregeln. Mit einer städtischen Verordnung – die es noch nicht gibt und in der auch die Stadt noch Einfluss nehmen kann – hat das ausdrücklich nichts zu tun.
In etwa aber dürften die Zonen in der interaktiven Karte durchaus der künftigen Realität entsprechend. Für Rottweil ergibt das ganz viele rote Flecken – Cannabis-Konsum verboten – aber auch ziemlich viel weißen Freiraum, der besagt: kiffen erlaubt.
Viele rote aber auch viele weiße Zonen
Eine große rote Zone breitet sich beispielsweise rund um die Schulen zwischen Heerstraße, Hausener Straße und Marxstraße aus, ebenso zwischen Ruhe-Christi-Straße, Johanniterstraße und Bahnhofstraße. Mancherorts überlappen sich sogar viele Verbotszonen.
Ziemlich weiß ist es dagegen im Bereich Zimmerner Straße, Zollern-, Kampitsch- und Grundstraße oder zwischen Königstraße und Danziger Straße.
Und auch in der historischen Innenstadt herrscht weitgehend freie Bahn für den Cannabis-Konsum, wenn man der Karte Glauben schenkt. Allerdings: Die Fußgängerzone ist eine Besonderheit. Sie ist nicht rot markiert, obwohl dort, wie die Macher der Bubatzkarte betonen, das Konsumieren von Cannabis zumindest zwischen 7 und 20 Uhr laut Gesetzestext nicht erlaubt ist.
Baden-Württemberg dagegen
Die Teil-Legalisierung von Cannabis tritt am 1. April in Kraft. Baden-Württemberg hatte sich übrigens im Bundesrat dagegen gestemmt. Innenminister Thomas Strobl sprach von einem „Bürokratiemonstrum“ und auch die Kommunen haben bereits vor einem gewaltigen, nicht umzusetzenden Aufwand gewarnt. Wie und mit welchem Personal das Ganze kontrolliert werden soll – das ist völlig unklar.
Auch in Rottweil hat das Ordnungsamt bekanntlich schon jetzt genug zu tun. Vor Ort wird das Gesetz also noch Wellen schlagen – die „Bubatzkarte“ ist nur der Anfang.
Info
Bubatzkarte
Bei der Webseite „Bubatzkarte“ handelt es sich um eine Berechnung der Verbotszonen anhand von Kartendaten aus OpenStreetmap. Diese haben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Die Gegebenheiten vor Ort können abweichen.