Volles Haus: Die Lauterbacher nehmen die Vertreter des Gesundheitsamts ins Kreuzverhör. Foto: Fritsche Foto: Schwarzwälder-Bote

Eigenwasserversorgung: Statt erwarteten 50 kommen 100 Lauterbacher zum Infoabend im "Schwanen"

Mit einer gemeinsamen Veranstaltung informierten das Landratsamt Rottweil und der Ortsbauernverein Lauterbach über die geänderte Trinkwasserverordnung.

Lauterbach. Der Informationsabend am Freitag traf offensichtlich einen Nerv der Grundeigentümer mit Eigenwasserversorgung. Mit 50 von ihnen hatte der Ortsbauernvereinsvorsitzende Gerold Fehrenbacher gerechnet, rund 100 kamen in das Gasthaus Schwanen auf dem Fohrenbühl und füllten den großen Gastraum, viele standen. Im Vorfeld hatte das Landratsamt Rottweil einen Informationsbrief mit Fristsetzungen an rund 1000 Eigenwasserversorger im Landkreis versandt. Bis zum 2. Mai soll ein Auskunftsbogen zurückgeschickt und spätestens bis zum 30. September die Quellen untersucht werden.

Speziell in den Ortsteilen von Lauterbach gibt es besonders viele Einzelhöfe und Streusiedlungen, die sich über eigene Quellen versorgen und nicht an das öffentliche Trinkwassernetz der Gemeinde angeschlossen sind. Der Informationsbedarf zum Inhalt des Briefs war groß und weitere Erläuterungen nötig. "Vor allem die Frage der Kosten war ein Hauptthema im Ort", berichtete Fehrenbacher. Er fragte beim Landratsamt an, das dann auch im "Schwanen" mit großer Besetzung anrückte.

"Die Umsetzung einer EU-Richtlinie führt zu einer Verschärfung der Untersuchungspflicht", erklärte Medizinalrätin Martine Hielscher vom Gesundheitsamt den Grund für die Änderungen. In Zukunft wird zwischen B- und C-Anlagen mit unterschiedlichen Untersuchungspflichten unterschieden.

Gesundheitsaufseher Markus Bantle vom Gesundheitsamt musste sich vielen, teils kritischen und manchmal auch emotionalen Fragen zum Wie und Warum stellen, immer wieder auch zu den hohen Kosten der Wasseruntersuchung. Dazu erklärte der anwesende Hauptamtsleiter Andreas Kaupp, dass die Gemeindeverwaltung bei den Untersuchungslabors Preisnachlässe zum Beispiel für Sammelabholungen der Wasserproben aushandeln wolle. Und Landwirtschaftsamt-Leiter Hans Klaiber erinnerte an den eigentlichen Zweck der Untersuchungen: "Ich verstehe den teilweisen Unmut, aber das dient doch der Sicherheit der Bürger, das macht man doch für sich selbst". Sollten Wasserproben kritische Werte zeigen und Maßnahmen keine Abhilfe schaffen, ist nicht alles vorbei. Diese große Sorge der Teilnehmer griff Bantle auf: "Wenn es Probleme geben sollte, versuchen wir gemeinsam eine Lösung zu finden", beruhigte er. Selbst bei hartnäckigen Problemen könnte das Wasser zum Beispiel mit UV-Bestrahlung aufbereitet und desinfiziert werden. Nach der Fragerunde nahmen sich die sechs Landratsamtsmitarbeiter noch viel Zeit, Fragen in Einzelgesprächen zu klären.

Die seit dem 14. Dezember 2012 geltende Trinkwasserverordnung unterscheidet zwei Typen:

Dezentrale kleine Wasserwerke mit Abgabe an Dritte ("B-Anlagen"), zum Beispiel auch an eine Einlieger- oder Ferienwohnung, eine Gaststätte, einen Kindergarten oder für die Lebensmittelherstellung. Darunter fallen nach Angaben des Landratsamts auch Milchviehbetriebe.

Kleinanlagen zur Eigenversorg ung ohne Abgabe an Dritte ("C-Anlagen"). Landwirte mit Muttertierhaltung ohne Ferienwohnung oder Wasserabgabe an andere Abnehmer fallen unter diese Kategorie. Bei der Erstuntersuchung müssen alle Parameter der "umfassenden" und der "routinemäßigen Untersuchung" analysiert werden. Das Landratsamt schätzt die Laborkosten auf rund 500 bis 700 Euro. Die gesetzlich vorgeschriebene "umfassende Untersuchung" muss spätestens bis zum 30. September 2017 gemacht werden.