Gemeinderat passt Satzungen an und lehnt Antrag auf höhere Gebühr ab

Von Georg Borho

Lauterbach. Die Gemeinde Lauterbach gestaltet ihre Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung nach dem Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg. Eine Erhöhung der Gebühr gibt es vorerst nicht.

Die Änderungen der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung sowie der Jahresabschluss der Gemeindewerke für 2014 bildeten in der jüngsten Gemeinderatssitzung Tagesordnungsschwerpunkte. Dieses Muster wurde in letzter Zeit mehrfach geändert. Diese Änderungen wurden nunmehr in die Satzungen der Gemeinde Lauterbach eingearbeitet und den örtlichen Verhältnissen angepasst. Grundlegende Änderungen wurden indes nicht vorgenommen. Im Zuge der Neufassung wurde der Wasserzins auf Grundlage des Jahresabschlusses für 2014 neu kalkuliert.

Beim Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung und Energieversorgung Lauterbach wurde für das Wirtschaftsjahr 2014 ein Gewinn in Höhe von 12 291 Euro festgestellt, der komplett auf den Bereich Wasserversorgung entfällt.

Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und der vom Land erhobenen Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts schlug die Verwaltung eine Erhöhung des Wasserzinses um zehn Cent auf 2,75 Euro je Kubikmeter vor.

Gemeinderat Ansgar Fehrenbacher lobte, der Gewinn im Bereich der Wasserversorgung sei erfreulich, eigne sich indes nicht, um zum jetzigen Zeitpunkt den Wasserzins zu erhöhen. Ratskollegin Britta Schondelmaier pflichtete ihm bei. Nach kurzer Diskussion erfolgte der einstimmige Beschluss, die vorgeschlagene Erhöhung zu vertagen.

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung führt für das Jahr 2014 eine Konzessionsabgabe in Höhe von 22 401 Euro an den allgemeinen Haushalt ab. Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 12 291 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht wurden einstimmig gebilligt.