Nach seinem Rauswurf aus dem Landtag ist die Strafe für den parteilosen Abgeordneten Heinrich Fiechtner vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden. Foto: (dpa)

Nach Rauswurf bestätugt Verfassungsgerichtshof Strafe für parteilosen Abgeordneten.

Stuttgart - Nach seinem Rauswurf aus dem Landtag ist die Strafe für den parteilosen Abgeordneten Heinrich Fiechtner vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden.

Fiechtner bleibt nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung wegen Provokationen für die kommenden drei Sitzungstage vom Plenum ausgeschlossen. Zwei Sitzungen musste er bereits fernbleiben. Ihm hätten die Folgen seines Verhaltens bewusst sein müssen, teilte das Gericht in Stuttgart mit. Der Streit muss später noch im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

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Das Landtagspräsidium hatte Ende Juni entschieden, den Parlamentarier nach Provokationen im Plenum von der Sitzung auszuschließen und für die folgenden fünf Sitzungen zu sperren. Daraufhin hatte das baden-württembergische Verfassungsgericht beschlossen, dass Fiechtner für zunächst zwei weitere Sitzungen nach dem Tag des Rauswurfs gesperrt werden solle.

Über weitere Sitzungstage sollte noch entschieden werden. Gegen diese Entscheidung hatte Fiechtner erfolglos Widerspruch eingelegt.