Foto: dpa

Der Mann, der seine Mutter mit einer Gartenschere getötet hat, ist nicht schuldunfähig.

Stuttgart -  Der Mann, der seine Mutter im Juni dieses Jahres in einer Kleingartenanlage in Degerloch mit einer Gartenschere getötet hat, ist dem psychiatrischen Gutachter zufolge nur vermindert schuldfähig. Der 35-Jährige leide zwar an einer schizophrenen Psychose, vollkommen schuldunfähig sei er aber nicht. So sehen es auch die Staatsanwältin und der Verteidiger.

Der Angeklagte, dem vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart heimtückischer Mord zur Last gelegt wird, lebte bis zu seiner Festnahme mit seiner Mutter zusammen. Mutter und Sohn hatten ein gutes und enges Verhältnis, gerieten aber zunehmend in Streit. Die 65-Jährige wollte endlich allein leben, wusste aber um die psychische Krankheit ihres Sohnes. Es stieß ihr sauer auf, dass er immer wieder von ihr Geld verlangte, nächtelang am Computer spielte und tagsüber schlief. "Sie hatte Angst um ihn und Angst vor ihm", so Oberstaatsanwältin Arndt.

Im Mai und Juni dieses Jahres zog sich der Mann immer mehr zurück, las intensiv die Bibel und wurde von Wahnvorstellungen heimgesucht. Ein Wesen sei ihm erschienen, sagte er aus. Dieses Wesen habe ihm mitgeteilt, seine Mutter sei die Dämonin Lilith, kontrolliere seine Gedanken und sei schuld daran, dass er immer wieder versage. So sei er der Wahnidee verfallen, er müsse die Welt von der Dämonin befreien.

21 Stiche in Hals und Kopf

Am Mittag des 6. Juni tauchte der 35-Jährige im Garten seiner Mutter in Degerloch auf. Nach einem völlig normalen Gespräch geriet er in Wut. "Da reicht ein Blick", so der Gutachter. Der Angeklagte fing an, seine Mutter zu würgen, erblickte eine Gartenschere und tötete die 65-jährige Rentnerin mit 21 Stichen in Hals und Kopf.

"Das war keine kaltblütig geplante Tat", sagt die Anklägerin. Damit werde es juristisch schwierig, weil er offenbar auch nicht unter dem Eindruck eines unmittelbaren Wahnerlebens gehandelt habe. Die Oberstaatsanwältin geht von einer Beziehungstat aus, von einem Wutausbruch, den der Angeklagte wegen seiner Krankheit nicht habe kontrollieren können. Sie beantragt acht Jahre Gefängnis wegen Totschlags und die Unterbringung des 35-Jährigen in der Psychiatrie.

Auch Verteidiger Voggel kann kein Mordmerkmal erkennen, plädiert aber auf eine Strafe von vier bis fünf Jahren mit vorheriger Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Soll heißen: Ist der Mann therapierbar und kann als geheilt gelten, muss er den Rest absitzen. Sollte er unheilbar krank sein, kann seine Zeit in der Psychiatrie länger sein als das geforderte Strafmaß. Das Urteil wird am Donnerstag um 11 Uhr verkündet.