In Rastatt ist eine Schülerin mit Nikab in die Schule gegangen. Die Schulleiterin greift durch. Es ist der erste Fall seit dem Verbot der Vollverschleierung 2020.
Im badischen Rastatt ist es an einer beruflichen Schule zum ersten Mal zu einem Streitfall zwischen einer Schülerin und der Schulleitung gekommen, weil die Muslimin mit einem Nikab in ihrer Schule erschienen ist. In Baden-Württemberg ist die Vollverschleierung seit 2020 verboten.
Die Schülerin war nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Nähunterricht mit Nikab, der nur die Augen frei lässt, und einem langärmeligen Gewand gekommen. Die Lehrerin wies die Schülerin nicht auf das Verschleierungsverbot, aber auf die Unfallvorschriften hin: Das Tragen von Kleidungsstücken mit langen, weiten Ärmeln ist verboten, damit die Schülerinnen und Schüler bei der Arbeit an den Nähmaschinen mit ihren Kleidern nicht in die Geräte geraten und sich verletzen. „Die Lehrerin bat die Schülerin, die Ärmel hochzuschieben. Es war das erste Mal, dass die Schülerin, die vor dem Schulabschluss steht, vollverschleiert zum Unterricht kam“, sagt eine Sprecherin des Regierungspräsidiums.
Die Schülerin widersetze sich den Anweisungen. Es kam zu mehreren Gesprächen mit der Schulleitung. Die Schülerin zeichnete das erste Gespräch am 13. Juni unbemerkt mit ihrem Handy auf und lud es auf der Internetplattform Tiktok hoch. „Ich sehe hier keine Toleranz gegenüber mir und meiner Bedeckung“, zitieren die „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN) die junge Frau aus dem Video. Sie trage den Nikab freiwillig und werde von niemandem dazu gezwungen.
Zeitweiliger Schulausschluss verhängt
Beim dritten Gespräch verhängte die Schulleitung in Anwesenheit der Mutter, des Klassenlehrers und des Abteilungsleiters im Regierungspräsidium einen „zeitweiligen Schulausschluss“ vom 16. bis 21. Juni. Anlass war nicht der Nikab, sondern das unerlaubte Gesprächsmitschnitt. Die Schulleiterin erstattete Anzeige, die Polizei ermittelt wegen einer Verletzung der Vertraulichkeit des Worts. Am 22. Juni erschien die Schülerin wieder zum Unterricht – ohne Nikab, aber mit einer FFP2-Maske wie zu Zeiten der Pandemie. Das erlaubte die Schulleitung.
Laut Paragraph 72 des Schulgesetzes im Land ist das „vollständige Bedecken oder ein Bedecken wesentlicher Gesichtspartien“ nicht zulässig. Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Unter Verweis auf den Datenschutz sagt das Regierungspräsidium nicht, welcher Glaubensgemeinschaft die Schülerin angehört. Die Polizei sagt, sie habe keine Hinweise, dass die Jugendliche eine radikale Moschee besucht. In Rastatt, das mit etwas mehr als 51 000 Einwohnern einen Einwandereranteil von mehr als 50 Prozent hat, gibt es Moscheen der Islamverbände Ditib, der vom Verfassungsschutz beobachteten Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs und vom VIKZ. Die Al-Takwa-Moschee wird wegen ihrer Nähe zur Muslimbruderschaft ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet.
Diskriminierungsfreie und offenen Gesellschaft
Der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Wolf, der 2016 ein Verschleierungsverbot forderte, sieht sich „absolut bestätigt“: „Die Vollverschleierung widerspricht unserem Verständnis von einer diskriminierungsfreien und offenen Gesellschaft.“ Der Vorgang zeige, „wie wichtig es für unseren Rechtsstaat ist, Regeln für das Miteinander“ vorzugeben. Die Grünen hatten das von der damaligen Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) durchgesetzte Verschleierungsverbot 2020 als „Scheindebatte“ kritisiert. Heute befürworte die für Integrationsfragen zuständige Grünen-Abgeordnete Fatime Tuncer die Regelung: „Auch wir sind der Auffassung, dass Mimik und Gestik im schulischen Miteinander unverzichtbar sind.“