Das Schild steht: An der Sigmaringer Straße gilt eine Tempo-30-Zone. Foto: Jauch

Die Stadt Hechingen hat begonnen, den Lärmaktionsplan umzusetzen – deutlich zu erkennen an den neu aufgestellten Tempo-30-Schildern. An diesen Straßenabschnitten gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung.

Die Umsetzung des im Oktober 2019 vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmenpakets des „Lärmaktionsplans der Stadt Hechingen“ hat kurz vor Ostern mit der Ausschilderung von Zonen mit einem Tempolimit von 30 Stundenkilometern in der Sigmaringer Straße und der Bahnhofstraße begonnen.

Flüsterasphalt reduziert Lärm auf der B27

Der Lärmaktionsplan wurde auf der Grundlage von Umgebungslärmkartierungen für die Haupt-Durchgangsstraßen erstellt. Übermäßige Belastungen durch Verkehrslärm wurden dabei insbesondere entlang der Durchgangsstraße durch die Unterstadt, entlang der Ortsdurchfahrt von Schlatt und entlang der Bundesstraße 27 festgestellt. Der Lärmschutz entlang der B 27 wurde bereits vor einigen Jahren durch den Einbau von „Flüsterasphalt“ als Endbelag verbessert.

Ganztägige 30er-Zone auf Bahnhofstraße

Für die Unterstadt, die Ortseinfahrt Stetten und die Ortsdurchfahrt Schlatt wurden zur Reduzierung des Verkehrslärms die folgenden Geschwindigkeitsreduzierungen festgelegt:

In der Bahnhofstraße, zwischen Gutleuthausstraße und Kreisverkehr Bahnhofstraße, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit ganztägig auf 30 km/h beschränkt.

Zeitlich begrenzte 30er-Zonen

In folgenden Straßenabschnitten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 22 Uhr bis 6 Uhr auf 30 Stundenkilometer begrenzt:

Auf der K 7178/Sigmaringer Straße zwischen Gutleuthausstraße und Kaufland-Kreisverkehr;

Auf der K 7178/Hofgartenstraße ab Kreisverkehr Bahnhofstraße bis zum Europakreisel;

Auf der K 7107/Haigerlocher Straße zwischen Europakreisel und Am Ettenbach;

In Stetten auf der K 7108/Hechinger Straße zwischen Stettener Halde und Klosterstraße;

In Schlatt auf der B 32 von der Einmündung Am Stich bis Höhe Bundesstr. Nr. 29.

Die Einschränkungen wirken sich minimal aus

Durch die Umsetzung soll in den betroffenen Gebieten eine deutliche Lärmreduktion von bis zu 2,7 dB(A) erreicht, was der Gesundheit der Anwohner zu Gute kommen soll. Die Einschränkungen, die sich durch die niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit ergeben, sind minimal. Schon jetzt kommt es aufgrund von Ampeln oder der Kreisverkehre gezwungenermaßen zu geringeren Geschwindigkeiten.

Fahrzeitverluste beim Busverkehr: sechs Sekunden

Für den inner-städtischen Busverkehr wurden Fahrzeitverluste von nur rund sechs Sekunden errechnet, die Leistungsfähigkeit des klassifizierten Straßennetzes wird nicht beeinträchtigt. Die Wirkungsanalyse des Lärmaktionsplans geht davon aus, dass die Geschwindkeitsreduzierung sich außerdem positiv auf die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere für Radfahrer und Fußgänger, auswirkt.