Am Piks führt womöglich bald für niemanden mehr ein Weg vorbei. Foto: dpa/Marijan Murat

In der baden-württembergischen Wirtschaft setzt sich die Haltung für eine allgemeine Impfpflicht durch. Die Gewerkschaften haben infolge kontroverser Diskussionen in den Belegschaften noch keine einheitliche Meinung.

Stuttgart - Es ist ein gewichtiges Bündnis, das am Donnerstag per Zeitungsanzeige mit einem Appell für die allgemeine Impfpflicht an die Öffentlichkeit gegangen ist. Angeführt wird die Allianz der baden-württembergischen Wirtschaft von Unternehmern und Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie – doch haben sich Spitzenvertreter zahlreicher Branchen daran beteiligt. Darunter sind der Bau, der Groß- und Außenhandel, das Kfz-Gewerbe, die Sicherheitswirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft – sowie diverse weitere Handwerks- und Fachverbände. Was diesen Druck ausgelöst hat und was eine Impfpflicht bedeuten würde, dazu tun sich etliche Fragen auf.

 

Wie kommt der Meinungswechsel zustande? Abgesehen vom starken Interesse der Unternehmen am Gesundheitsschutz in ihren Betrieben sieht sich die Wirtschaft einem zunehmenden Regelungsdickicht mit 3 G, 2 G, Tests, Homeoffice-Pflichten und vielen anderen Vorgaben ausgesetzt. Dies verursacht in der Praxis einen hohen organisatorischen Aufwand und zusätzliche Kosten. Damit soll endlich Schluss sein.

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Zudem spüren die Unternehmen viele rechtliche Unsicherheiten, die vor Gericht landen können. „Der Staat wälzt die Verantwortung für Coronamaßnahmen auf die Betriebe ab“, klagt etwa die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Baden-Württemberg (MIT). Diese seien aber „nicht die Reparaturbetriebe für die Politik“.

Hinzu kommt die Angst vor einer Pandemie-Dauerschleife von Schließungen und Öffnungen mit immer neuen Coronawellen, die noch mehr existenzielle Nöte auslösen würde. Auch setzt sich in immer mehr Branchen die Haltung durch, dass die Lasten ungleich verteilt sind. Gerade dort wächst die Zustimmung für noch einschneidendere Maßnahmen wie die allgemeine Impfpflicht.

Wie ist die Meinung in den von Corona besonders beeinträchtigten Branchen? Der Handel sieht sich sogar als Vorreiter. So bekräftigt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands HDE: „Wir sind dafür auch angefeindet worden als HDE, aber ich denke, dass wir nur mit einer allgemeinen Impfpflicht aus dieser Pandemie herauskommen.“

Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist erst jetzt ins Lager der Impfpflicht-Befürworter gewechselt: Ganz aktuell haben sich in einer am Mittwoch abgeschlossenen Umfrage des Verbandes Dehoga knapp 70 Prozent der Unternehmer dafür ausgesprochen. Allein in Baden-Württemberg haben unter mehr als 2500 Teilnehmern 66 Prozent dafür plädiert – 26 Prozent dagegen. Dies sei angesichts von gut 12 500 Mitgliedsbetrieben eine bemerkenswert hohe Zustimmung, sagt Dehoga-Sprecher Daniel Ohl. Denn es gebe in der Branche eine nicht kleine Gruppe, die die Impfpflicht kritisch sehe. Auf dieser belastbaren Grundlage der Umfrageergebnisse habe sich auch der Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt dem Impfappell der Südwest-Wirtschaft angeschlossen.

Droht eine Spaltung der Belegschaften? Hochkontroverse Diskussionen werden in den Belegschaften geführt, was nun die Gewerkschaften aushalten müssen. Mit einer abgestimmten Meinung tun sie sich schwer: „Wir haben noch kein einheitliches Meinungsbild zur allgemeinen Impfpflicht“, sagt der Landeschef des Gewerkschaftsbundes (DGB), Martin Kunzmann, unserer Zeitung. „Große Teile der Mitgliedschaft sind für eine Impfpflicht, andere Teile sind dagegen – da sind wir noch in der Diskussion.“ Klar sei, „dass wir Gewerkschaften für das Impfen intensiv werben“ – das habe er schon bei vielen Gelegenheiten deutlich gemacht. „Wir brauchen eine positive Debatte darüber in der Gesellschaft – die Pandemie muss endlich wirkungsvoll eingedämmt werden.“

Die IG Metall hat noch keine offizielle Haltung zur Impfpflicht geäußert. Skeptisch zeigte sich vor Tagen auch Verdi-Chef Frank Werneke: „Bevor wir uns dazu eine abschließende Meinung bilden, würde ich gerne wissen, wie die ausgestaltet werden soll: Wie etwa Druck ausgeübt wird auf die, die sich partout nicht impfen lassen wollen, und ob die angestrebte Impfpflicht verfassungsgemäß ist.“ Man sei längst „auf dem Weg zu einer indirekten Impfpflicht, weil die Nichtgeimpften besonderen Erschwernissen unterworfen sind“. Gemeint sind 3 G oder 2 G – diese Vorgaben seien in der jetzigen Situation aber auch „vertretbar und angemessen“.

Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen hätte eine allgemeine Impfpflicht? „Die Impfpflicht als solche hat noch nicht eine unmittelbare Auswirkung auf das Arbeitsrecht, sondern wäre zunächst eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung“, sagt der Stuttgarter Arbeitsrechtler Tassilo König unserer Zeitung. Maßgeblich sei daher, welche flankierenden Regelungen der Gesetzgeber für das Arbeitsverhältnis aufstellt – dass er dies tun wird, davon geht König aus.

Wenn etwa im Zuge einer allgemeinen Impfpflicht von aktuell 3 G dauerhaft auf 2 G am Arbeitsplatz umgestellt würde, was in Königs Augen konsequent wäre, dann würde nur noch der geimpfte oder genesene Beschäftigte zum Arbeitsplatz kommen dürfen. „Dann wird man relativ schnell im Bereich sein, dass die Verweigerung einer Impfung eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung ist – mit der Konsequenz, dass der Arbeitgeber abmahnen und irgendwann auch kündigen kann“, betont der Jurist. Dies habe wiederum zur Konsequenz, dass der Arbeitgeber dann auch viel weiter gehend als momentan den Impfstatus der Beschäftigten abfragen darf.