Entsprechend den Statuten nominiert der Vereinsbeirat des VfB Stuttgart demnächst zwei Kandidaten für die Präsidentschaftswahl. Doch gibt es Kritik am schriftlich fixierten Verfahren beim Fußball-Bundesligisten.
Stuttgart - Günther Raiser stellt wohl dar, was man unter einem Elder Statesman der Juristerei versteht. Alles sitzt haargenau, auch das Einstecktuch. Im Gespräch ist er locker, aber präzise. Und bereits während der ersten Begegnung mit dem 73-Jährigen ist zu erahnen, wie er in unzähligen Verhandlungen den gewieften Anwalt gegeben hat. Raisers Spezialgebiet in der Stuttgarter Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner sind Nachfolgeregelungen bei Unternehmen. Kürzlich hat er sich jedoch die Satzung des VfB Stuttgart angeschaut – aus Interesse, weil er zum einen Fan ist und zum anderen Volker Zeh kennt, der sich als Präsident bewirbt.
Mit „Etikettenschwindel“ überschreibt Raiser nun seine Ausführungen, da für ihn in puncto Präsidiumswahl die Mitgliederversammlung als oberstes Vereinsorgan nur oberflächlich betrachtet die letzte Entscheidung trifft. Vielmehr sei der Vereinsbeirat die maßgebliche Instanz, weil dieser die Vorauswahl treffe – und dies sei vielen VfB-Mitgliedern gar nicht bewusst.
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„Wenn der Vereinsbeirat, wie es in der Satzung heißt, der Mitgliederversammlung in freier Entscheidung für die Position des Präsidenten bis zu zwei Kandidaten zur Wahl vorschlagen kann, und nur diese vom Vereinsbeirat ausgewählten Kandidaten zur Wahl zugelassen werden, wird die Wahl durch die Mitgliederversammlung letztlich zur Farce“, so Raiser.
Aktuell läuft das zweite Bewerberverfahren
Bei der Frage, ob es sich in seinen Einlassungen zum VfB um ein Gefälligkeitsgutachten handelt, weil er Zeh als Geschäftsmann schätzt und ihm mittlerweile freundschaftlich verbunden ist, muss Raiser lachen: „Nein, das ist meine Meinung.“ Für den Juristen zeigten sich die wahren Machtverhältnisse besonders deutlich, als der Vereinsbeirat im ersten Bewerberverfahren dieses Jahres nur den Amtsinhaber Claus Vogt als Kandidaten aufstellte.
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Aktuell läuft nach der Verlegung der Mitgliederversammlung auf den 18. Juli das zweite Bewerberverfahren. Fünf Personen sind im Rennen – und am Ende sollen zwei nominiert werden. Was nicht nur für Raiser einen Kritikpunkt darstellt. „Für uns ist das grundsätzlich ein enger Handlungsspielraum“, sagt der Vereinsbeiratsvorsitzende Rainer Weninger, „ich persönlich halte bis zu drei Kandidaten nach der Vorauswahl für ideal. Mehr als fünf sollten es auch aus praktischen Gründen nicht sein.“
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Doch an der Nominierung von zwei Kandidaten wird sich vorerst nichts ändern. Trotz der intensiven Arbeit eines Projektteams „VfB-Satzung“, das Weninger leitet, und der Tatsache, dass schon jetzt mehrere Anträge auf Satzungsänderungen für die nächste Mitgliederversammlung eingegangen sind. Offenbar ist vielen Mitgliedern beim VfB klar, dass die 21 geltenden Paragrafen nachgebessert werden sollten.
Es muss eine Vorauswahl geben
Unstrittig ist jedoch, dass mit Blick auf die Posten im Präsidium eine Vorauswahl beim VfB stattfinden muss. Das schreibt schon der Ligaverband DFL vor, der vermeiden will, dass wie einst beim FC Schalke 04 in bierseliger Laune ein neuer Vereinschef gewählt wird. Deshalb gibt es ein vorgeschaltetes Gremium. Allerdings hält Raiser die Vereinsbeiratsmitglieder nicht zwingend für unvoreingenommen, wenn auch ihre Wiederwahl von der Gunst des amtierenden Präsidenten als Wahlausschussvorsitzender abhängt.
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Menschliche Faktoren spielen da eine Rolle. Von diesen wollen sich Weninger und Co. mit ihren knapp hundert Fragen an die Bewerber möglichst lösen. Der Vereinsbeiratsvorsitzende argumentiert, dass er bei durchaus berechtigter Kritik an der Nachvollziehbarkeit des Verfahrens Gegenvorschläge erwarte. Raiser glaubt, klare Kriterien, genauere Formulierungen in der Satzung und genügend gute Leute im Beirat seien nötig, um eine passende Auswahl im Sinne des Vereins zu treffen.
Zu wenig Transparenz?
Zeh, der im ersten Verfahren unberücksichtigt blieb, hat sich ebenfalls Gedanken gemacht. Seiner Idee nach sollten zunächst mehrere vom Vereinsbeirat ernst zu nehmende Bewerber vorgestellt werden. „Die Mitglieder sollen dann online jene zwei Finalisten für die Mitgliederversammlung bestimmen können, die zur Wahl antreten. So würde von vornherein ein Höchstmaß an Transparenz und Mitglieder-Demokratie geschaffen“, sagt der Unternehmer aus dem Remstal.
Weninger lehnt es in dem ganzen Prozedere allerdings ab, nach dem Verfahren öffentlich darüber zu reden, warum jemand gescheitert sei. „Das ist schlechter Stil. In der Wirtschaft ist das nach Bewerbungsgesprächen auch nicht üblich“, sagt der Vereinsbeiratsvorsitzende. Wobei ihm klar ist, dass nicht jedem die Auswahl seines Gremiums gefällt. Er betont: „Man kann vieles über den Prozess sagen, aber eines ist sicher: Wir halten uns an die Satzung.“ Daran gibt es keinen Zweifel. Juristisch fragwürdig ist für Raiser jedoch, ob die Wahl eines VfB-Präsidenten einer Klage standhalten würde. „Bisher hat es nur niemand versucht“, sagt der Anwalt.