Landgericht Rottweil Foto: dpa

Drei Litauer angeklagt - alle in Haft. Bereits früher Straffällig gewesen.

Kreis Rottweil - Nachdem eine Vielzahl der elf vorgeworfenen Taten einer Einbruchsserie, die sich von Februar bis Mai 2019 ereignet hat, eingestellt wurde, fiel vor Kurzem das Urteil am Rottweiler Landgericht.

Angeklagt waren drei Litauer zwischen 30 und 48 Jahren, die mehrere Objekte in Albstadt-Onstmettingen, Deißlingen-Lauffen, Deißlingen, Ammerbuch-Breitenholz, Herrenberg-Mönchberg, Vöhringen, Freudenstadt, Lenzkirch-Kappel, Marktschorgast (Oberfranken) und Niedereschach, teilweise allein, teilweise gemeinschaftlich aufgebrochen und Wertgegenstände entwendet haben sollen.

Die Vorgehensweise war dabei fast immer gleich. So wurde die Terrassentür zur Tageszeit mit einem Stein eingeschlagen, um unter anderem Schmuck und Bargeld zu entwenden. Die Angeklagten sollen dabei ein Auto und verschiedene Ferienwohnungen, unter anderem in Freudenstadt-Baiersbronn, angemietet haben, um von dort aus zu den Tatorten zu fahren.

Direkte Tatzeugen gab es bei den Einbrüchen nicht. Die Überführung erfolgte vor allem durch eine Polizeikontrolle in Freiburg in Folge einer Observation, bei der Diebesgut aus Vöhringen und Deißlingen-Lauffen im Mietwagen der Angeklagten gefunden wurde. Eine eingegebene Adresse im Navigationssystem brachte die Ermittler zudem zu der Ferienwohnung, wo weitere Beute gefunden wurde.

Fehler im Vorfeld

Jedoch gab es im Verfahren auch einige Fehler, etwa nicht sichergestellte Schuhe, wodurch ein Abgleichen mit Abdrücken am Tatort nicht möglich war. Weil teilweise kein fester Beweis erbracht werden konnte, wurde ein großer Teil der angeklagten Taten eingestellt.

Für einen der Angeklagten lag ein europäischer Haftbefehl vor, so dass das Verfahren gegen diesen bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingestellt wurde. Der 48-Jährige wurde ausgeliefert und muss im Ausland eine längere Haftstrafe antreten.

Für den zweiten Angeklagten gab es nach einem Geständnis und einer Verständigung eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Einbruchs in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Vöhringen. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der 30-jährige dritte Angeklagte muss derweil unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verbüßen. Er wurde wegen drei Wohnungseinbruchsdiebstählen (Niedereschach, Lenzkirch-Kappel und Marktschorgast), zwei davon schwer, in Tateinheit mit Sachbeschädigung schuldig gesprochen.