Im August 2013 verkauft ein Geschäftsmann sein in Rottweil ansässiges Taxi-Unternehmen. Doch die Abwicklung des Verkaufs läuft alles andere als reibungslos. Mittlerweile ist der 73-Jährige zahlungsunfähig und muss sich vor Gericht verantworten. Foto: Hörhager

73-Jähriger muss sich vor Gericht wegen Insolvenzverschleppung verantworten und erzählt dabei von dubiosem Kaufvertrag in der Vergangenheit.

Kreis Rottweil - Im August 2013 verkauft ein Geschäftsmann sein in Rottweil ansässiges Taxi-Unternehmen. Doch die Abwicklung des Verkaufs läuft alles andere als reibungslos. Mittlerweile ist der 73-Jährige zahlungsunfähig und muss sich vor Gericht verantworten.

Es ist ein Fall voller Irrungen und Wirrungen: Da ist die Rede von Übergangslösungen, von Konzessionen, von fragwürdigen Abrechnungen mit Krankenkassen. Vor dem Amtsgericht Rottweil soll sich ein 73-Jähriger eigentlich für eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung verantworten. Doch im Laufe des Prozesses wirft er seinen ehemaligen Geschäftspartnern vor, sie seien Schuld an seiner misslichen Lage.

Die Geschichte des Angeklagten geht zurück ins Jahr 2013. Damals habe er laut eigener Aussage Teile seiner Firma an seine ehemalige Sekretärin und einen weiteren Interessenten verkauft. Allerdings hatten die Käufer zu dieser Zeit noch keine Unternehmensprüfung abgelegt, die zur Führung eines Taxibetriebs nötig ist. Der damals 71-Jährige habe daraufhin einen Vertrag ausgehandelt, wonach sein Unternehmen auf dem Papier bestehen bleibt, die neuen Inhaber aber für die Fahrten zuständig sind. Die Kosten für die Fahrten wiederum, so der Angeklagte weiter, sollten über seine Konten laufen.

Insolvenzverwalter kennt den Angeklagten bereits aus früherem Verfahren

Diese Vereinbarung sollte bestehen, bis die Käufer alle nötigen Auflagen zur Führung eines Unternehmens erfüllt haben. So sei es laut Angeklagtem auch einfacher, mit den Krankenkassen abzurechnen. "Die sind ja immer etwas schwieriger", meint der 73-Jährige und fügt hinzu: "Im Taxi-Gewerbe sind solche Verträge gang und gäbe".

Auf Nachfrage kann Thomas Laschuk, Vorstandsvorsitzender des Taxiverbands Baden-Württemberg, diese Aussage nicht bestätigen. "Unternehmen werden in der Regel im Ganzen verkauft." Von solchen Übergangslösungen habe er bislang noch nie gehört.

Der Insolvenzverwalter, der den Angeklagten bereits aus einem anderen Verfahren kennt, erklärt vor Gericht: "Der Verkauf des Betriebes wurde nie komplett abgewickelt." Letzten Endes entstanden durch die unklare Rechtslage offene Forderungen von etwa 112.000 Euro.

Im Sommer 2014 stellte der Rentner einen Insolvenzantrag, der allerdings mit Blick auf die dreiwöchige Frist nach Zahlungsunfähigkeit zu spät eingereicht wurde. Wie der Angeklagte die Geschichte auch drehte und wendete, da er versäumt hatte, den Antrag fristgerecht einzureichen, wurde er zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Das laut Richterin "milde Strafmaß" stößt bei dem 73-Jährigen dennoch auf Unverständnis. "Ich versteh’s nicht", wiederholt er immer wieder. Ob die Anwesenden im Gerichtssaal wiederum den teils nebulösen Ausführungen des Angeklagten bezüglich der Geschäftsübernahme folgen konnten, bleibt offen. Das war aber auch nicht Teil der Verhandlung.