Zum Verfahren selbst erschien der Angeklagte am Donnerstag jedoch nicht. Er habe keinen Fahrer gefunden, teilte sein Anwalt mit. Verhandelt wurde trotzdem, da er die notwendige Vollmacht besaß. "Ich bin ja heute ohnehin nur zum Betteln da", sagte er scherzhaft zu Beginn des Verfahrens. Mit der Tagessatzhöhe sei sein Mandant ja gut weggekommen. Zu dessen Glück, denn über ein eigenes Einkommen verfüge dieser nicht.
Acht Monate Führerscheinentzug waren zudem angeordnet worden. Der Angeklagte sei Student, merkte der Verteidiger an. Er benötige das Auto für die Strecke zur Universität, da die Verbindung über öffentliche Verkehrsmittel recht schlecht sei.
Dass sich der junge Fahranfänger der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen strafbar gemacht hat, daran bestand kein Zweifel.
Sekundenschlaf Schuld am Unfall
Wegen seines Sekundenschlafs hatte der Angeklagte nicht bemerkt, dass die Autos vor ihm verkehrsbedingt anhielten. Er war auf das Fahrzeug vor ihm geprallt, gegen die Betonmittelschutzwand geschleudert und auf dem Überholstreifen zum Stehen gekommen, wie aus dem damaligen Polizeibericht hervorgeht. Das gerammte Auto war nach rechts in die Leitplanken katapultiert worden.
Während der Unfallverursacher und sein Beifahrer unversehrt geblieben waren, trugen die vier Insassen des gerammten Autos Verletzungen davon. Die Höhe des Schadens an den Fahrzeugen betrug 4600 Euro. Der Führerschein des 18-Jährigen war beschlagnahmt worden.
Bisher ein unbeschriebenes Blatt
Es sei der Ehrlichkeit des Angeklagten zu verdanken, dass der Unfall so schnell aufgeklärt worden sei, führte der Verteidiger ins Feld. "Wenn er den Mund gehalten hätte, wäre er vermutlich besser weggekommen", so seine Einschätzung. Zudem habe er selbst einen Schaden erlitten. Sein Wagen, das Auto des Vaters, sei ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen. Für seinen Mandanten spreche des Weiteren, dass er sich bislang nichts habe zu Schulden kommen lassen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft schlug vor, den Führerschein erst nach Ablauf von drei Monaten ab jetzt, also zwei Monate früher als im Strafbefehl angeordnet, auszustellen. Das sei die Mindestfrist. Diese hielt Richterin Carla Kasper ebenfalls für angemessen.
Kommentare
Artikel kommentieren
Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach sieben Tagen geschlossen.