Zu viel Körpergewicht: Das kann bei der Absicht, sich zum Rettungssanitäter umschulen zu lassen, ein schlechtes Argument sein. Foto: Weige

Schreiner darf wegen Übergewicht keine Umschulung zum Rettungssanitäter machen. Deutsche Rentenversicherung lehnt Antrag ab.

Kreis Rottweil - Weil er übergewichtig ist, kann ein 37-jähriger Schreiner seinen Beruf nicht mehr ausüben. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hat er wegen seines Handicaps auch nicht das Stehvermögen, um als Rettungsassistent tätig zu werden.

So lehnte die DRV einen diesbezüglichen Umschulungsantrag ab. Man riet ihm, sich nach einer leichten Tätigkeit umschauen. Im Entlass-Bericht einer orthopädischen Klinik war ihm nach einer Knieoperation aber bescheinigt worden, einer Tätigkeit als Rettungssanitäter nachgehen zu können. Der medizinische Dienst meinte jedoch, dass der junge Mann dies gesundheitlich nicht packen könne. Zudem gebe es in diesem Beruf oftmals Hektik, deshalb müsse ein Rettungssanitäter schnell sein, was man in seinem Fall bezweifeln müsse. Auch die Dauer der Umschulung mit über zwei Jahren liege über dem Förderrahmen der DRV.

Für die DRV fällt aufgrund der Problematiken mit Übergewicht und Bandscheibenleiden auch nicht positiv ins Gewicht, dass der Kläger seit zehn Jahren bei der Feuerwehr ist.

Das Sozialgericht wies nach ausgiebiger Erörterung die Klage ab. Es liege im Ermessen der DRV, die Wahl einer vielversprechenden Umschulung gutzuheißen. Dieses Ermessen sei nicht zu beanstanden, hieß es in der mündlichen Begründung des Urteils.