Der Gastronomiebetrieb ist innen und außen bis 1 Uhr nachts gestattet. (Symbolfoto) Foto: (dpa)

Im Landkreis Freudenstadt gilt ab Freitag, 10. Juni, die Öffnungsstufe drei. Weitere Lockerungen treten damit in Kraft.

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Kreis Freudenstadt - Möglich wird dies, weil die Sieben-Tage-Inziden für den Landkreis Freudenstadt seit fünf Tagen stabil unter dem Wert von 50 pro 100.000 Einwohner liegt, so das Landratsamt am Donnerstag. Die AHA-Regeln – Abstand, Hygiene und Maske, wobei selbstgefertigte Alltagsmasken für das zweite "A" in der Eselsbrücke nicht mehr zutrifft – behielten ihre Gültigkeit. Dasselbe gelte für die Testpflicht für Nicht-Geipmfte und Nicht-Genesene bei bestimmten Angeboten.

Einige Regeln gelten weiter

Die entsprechende Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Landratsamts unter www.kreis-fds.de in der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" abgerufen werden. Einen Überblick gibt das Land auf der Internetseite www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg.

Am Donnerstag, 10. Juni, hat das Robert Koch-Institut eine 7-Tage-Inzidenz von 27,9 für den Landkreis Freudenstadt veröffentlicht. Sofern sich die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau stabilisieren und die Inzidenz die nächsten vier Tage unter dem Wert von 35 bleibt, kann das Landratsamt am Montag, 14. Juni, weitere Lockerungen mit Wirkung ab Dienstag, 15. Juni, verkünden. So unter anderem den Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Freibäder, und Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis. Für Kultur-, Vortrags- und Informationsveranstaltungen wären dann bis zu 750 Personen im Außenbereich zulässig.

Bald weitere Lockerungen?

Landrat Klaus Michael Rückert bedauert außerordentlich, dass diese Lockerungen noch nicht sofort möglich sind, heißt es in der Mitteilung weiter. "Leider darf ich dies nicht selbst entscheiden. Durch die Coronaverordnung des Landes sind mir die Hände gebunden", so der Landrat.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Private Kontakte:

Private Zusammenkünfte sind nun mit maximal zehn Personen aus höchstens drei Haushalten zulässig. Vollständig geimpfte und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahren aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.

Schulen:

Alle Klassenstufen in allen Schularten kehren zum Präsenzunterricht zurück, allerdings erst ab Samstag, 12. Juni. Das Kultusministerium räumt den Schulen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen zusätzlich ein, wenn die Rückkehr zum Präsenzunterricht organisatorisch nicht so schnell möglich ist.

Einzelhandel:

Der Einzelhandel kann ohne Terminvereinbarung öffnen, es gelten weiterhin Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl je Quadratmeter. Die Testpflicht entfällt.

Gastronomie:

Der Gastronomiebetrieb ist innen und außen bis 1 Uhr nachts gestattet. Gleiches gilt für Shisha- und Raucherbars, wobei Rauchen nur im Freien gestattet ist. Für die Personenzahl je Betriebsfläche gelten weiterhin Begrenzungen.

Kultur/Sport/Freizeit:

Die Auflagen für Büchereien, zoologische und botanische Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstätten entfallen. Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen und Sportstudios ist innen und außen möglich, bei Begrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter Fläche. Die Beschränkung auf kontaktarme Sportarten entfällt sowohl bei Wettkampfveranstaltungen, als auch im Trainingsbetrieb.

Bäder:

Bäder und Saunen sind geöffnet, es gilt eine Begrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter, so das Landratsamt.

Jugendarbeit:

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden weiter geöffnet. Hierfür gilt, wie in einigen anderen Bereichen auch, eine spezielle Verordnung.

Veranstaltungen:

Möglich sind bei Einhaltung weiterer Vorgaben folgende Veranstaltungen mit 250 Besuchern innen oder 500 Besuchern außen: Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie Kulturveranstaltungen. Außerdem sind jetzt Wettkampfveranstaltungen im Amateur-, Profi- und Spitzensport ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl wieder möglich.