Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bezeichnet die zahnmedizinische Versorgung als gut. Foto: Pleul

Versorgungsgrad von 73,3 Prozent. Kassenzahnärztliche Vereinigung legt Bericht vor.

Kreis Freudenstadt - Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) hat den aktuellen Versorgungsbericht vorgelegt. Danach sei festzuhalten, so die KZV, dass die zahnmedizinische Versorgung in Baden-Württemberg gut ist. Strukturelle Entwicklungen würden aktiv begleitet und mittels einer vorausschauenden Versorgungssteuerung gestaltet. Langfristige Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Versorgung seien allerdings noch offen.

Mit dem Versorgungsbericht 2020 wird die aktuelle Situation der Versorgung für jede einzelne Kommune dargestellt. Aktuelle Zahlen sowie strukturelle Entwicklungen im Berufsstand und veränderte Rahmenbedingungen werden beleuchtet. Zudem wird auch die Situation einzelner Zielgruppen von Patienten dargestellt, wie beispielsweise die Versorgung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Versorgungsgrad von 73,3 Prozent

"Es gibt keine unterversorgten Landkreise. Es bestehen allerdings auch in Baden-Württemberg künftig Herausforderungen bezüglich der Sicherstellung, nicht nur durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie", so die Vorstände der KZV BW, Ute Maier, Christian Finster und Christoph Besters. Insgesamt versorgen 8071 Vertragszahnärzte in 5130 Praxen die gesetzlich Versicherten im Land. Landesweit hat sich das Betreuungsverhältnis im Vergleich zum Vorjahr verbessert: 1371 Einwohner kommen in Baden-Württemberg auf einen Vertragszahnarzt.

Die wohnortnahe Versorgung sei in allen Teilen des Landes gesichert, so die KZV weiter. Allerdings bestünden regionale Unterschiede. Der im Bericht enthaltene zahnmedizinische Versorgungsatlas bietet einen Überblick über die jeweilige Versorgung in den einzelnen Stadt- und Landkreisen.

Der Landkreis Freudenstadt weist aktuell einen Versorgungsgrad von 73,3 Prozent auf. Insgesamt versorgen 60 Zahnärzte die Versicherten im Landkreis. Das bedeutet ein Betreuungsverhältnis von 1968 zu eins, liegt also unter dem Wert für das gesamte Land. Die Verhältniszahl für eine Versorgung von 100 Prozent beträgt 1680 Einwohner pro Zahnarzt. Eine Unterversorgung wird festgestellt, wenn sich der Versorgungsgrad unter 50 Prozent befindet. Das sei aber in keinem Landkreis in Baden-Württemberg der Fall, betont die KZV.