Nur ein wenig Dampf oder doch gesundheitsschädlich? Die E-Shishas sind an etlichen Schulen bereits verboten worden. Foto: Hopp

E-Shishas sind an vielen Schulen der Renner. Gesundheitliche Folgen und rechtliche Situation noch ungeklärt.

Kreis Freudenstadt - Lukas (Name von der Redaktion geändert) ist 14, er geht noch zur Schule in Horb. Ein Tag im Januar - der Horber Bahnhof ist keine Schönheit. Trotzdem treffen sich dort regelmäßig Lukas und seine Freunde. Er zieht an seinem Glimmstengel, saugt den süßen Dampf tief ein. Vor Polizisten muss er keine Angst haben. Was Lukas macht, ist eigentlich völlig legal.

Den kleinen Stab zwischen Daumen und Zeigefinger führt er gekonnt wie ein Kettenraucher zum Mund. Er brennt nicht. Er ist aus Plastik. In seinem Inneren befindet sich eine Flüssigkeit aus verschiedenen Inhaltsstoffen. Sie wird beim Ziehen verdampft. Lukas atmet aus, taucht seine nähere Umgebung in eine Wolke aus chemisch-kirschigem Shisha-Nebel.

"Kein Nikotin, kein Teer, keine Gefahr", so bewerben Händler in Deutschland ihre Produkte. E-Shisha, Shisha-Pen oder Shisha-to-go steht auf den Verpackungen - "Perfekt für unterwegs". "Die E-Pfeife ist schwer im Kommen", sagten schon die Veranstalter einer Shisha-Messe im April 2013. Es hat nicht lange gedauert, bis die kleinen Plastikstäbe für acht bis 15 Euro auch an Schulen in der Region zum Renner wurden. Durch fast alle Klassenstufen.

An der Werkrealschule in Horb-Altheim sind Fälle bekannt, genauso wie an der Realschule in Horb. Am Martin-Gerbert-Gymnasium gab es zwar noch keine Fälle, bei denen Schüler erwischt wurden, dass die qualmenden Plastikstäbchen auch hier verwendet werden, wird aber angenommen.

In Altheim sind seit Anfang Januar Fälle bekannt. Man hat bereits reagiert. In einem Schreiben an die Eltern macht Rektorin Renate Müller-Djuga auf die Problematik aufmerksam. In dem Brief spricht sie ein Verbot der E-Shishas auf dem Gelände der Schule aus und hält die Eltern an, mit ihren Kindern über die Problematik zu reden.

Müller-Djuga im Gespräch mit unserer Zeitung: "Wir machen noch diese Woche einen Vortrag zu dem Thema. Kriminalhauptkommissar Waldemar Finkbeiner vom Polizeirevier Freudenstadt wird bei uns an der Schule sein und Aufklärungsarbeit leisten." Die gesundheitlichen Risiken seien bei den E-Shishas noch nicht abzusehen, so steht es in ihrem Schreiben.

Auf dem Schulgelände verboten

Das sagt auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auf Anfrage heißt es, dass man an dem Thema dran sei, aber noch keine gesicherten Daten vorweisen könne. Trotzdem sieht Müller-Djuga Gefahr: "Die E-Shishas bedienen den Wunsch, etwas rauchen zu wollen und senken die Hemmschwelle. Darum haben wir von unserem Hausrecht Gebrauch gemacht und sie auf dem Schulgelände verboten." Aber wie kommen die E-Shishas in die Hände der Jugendlichen? Ganz einfach, sie werden gekauft. Die Mutter einer Realschülerin kann Aufschluss geben: "Die Pfeifen können an verschiedenen Stellen gekauft werden. Das geschieht dann mit gefälschten Schülerausweisen. An den Hohenberger Schulen in Horb werden schon Bestellungen aufgegeben. Ein paar Schüler gehen dann hinunter in die Stadt, um dann die Besorgung zu tätigen." Ihre Tochter hat sie auch schon probiert: "Das ist nur Geschmack, da ist kein Nikotin drin", lautet ihr Argument.

Für Realschulrektor Heiner Kist war das Thema auch relativ neu: "Wir haben vor etwa zwei Wochen davon erfahren, dass es das gibt." Bisher gab es wenige Fälle, bei denen Schüler mit E-Shishas entdeckt wurden. Aber lange diskutiert wird auch an der Realschule Horb nicht: "Wir haben die E-Shishas verboten."

Tankstellen, Kioske, Tabakläden in Supermärkten - man muss nicht lange suchen nach den dampfenden Plastikstäbchen. Aber an wen dürfen die Händler verkaufen, wenn die Pfeifen angeblich völlig ungefährlich sind? Eigentlich an jeden, meint der Verkäufer an einem Horber Kiosk. Zwar steht auf der Verpackung an fünf verschiedenen Stellen der Hinweis "18+ only". Das sei aber ein Druckfehler, meint er. Er verkauft die Pfeifen an jeden über 16. "Völlig unbedenklich", meint er. Über Inhaltsstoffe steht auf der kleinen schwarzen Packung nichts. Der Hersteller sagt nicht viel mehr. Zwei Stoffe: Propylenglykol und Glycerin werden auf Anfrage genannt - wie die verschiedenen Aromen in die Shishas gelangen, das steht in der Erklärung nicht.

In der Herstellermitteilung steht auch etwas über negative Auswirkungen: Ein leichtes Halskratzen kann vorkommen. Die Bundeszentrale für Risikobewertung sieht das etwas anders. Zwar kann man auch dort noch nichts Genaueres sagen. Eine krebserregende Wirkung könne aber nicht ausgeschlossen werden. Die meisten Händler verkaufen die Pfeifen nur an volljährige Personen. Ob sie das überhaupt müssten, weiß keiner so genau.

Der rechtliche Rahmen für E-Shishas ist bislang ungeklärt. Das gefällt Kriminalhauptkommissar Waldemar Finkbeiner vom Polizeirevier Freudenstadt überhaupt nicht: "Die Händler entdecken immer wieder Grauzonen am Rande der Legalität. Dann wird ordentlich Geld gemacht. Wir hinken dann hinterher, bis die Politik es schafft, etwas zu verbieten."

Seite 2: Rechtliche Situation

Wie sieht die rechtliche Grundlage zum Thema E-Shishas aus? Vor allem, was die Inhaltsstoffe und die Altersgrenze für den Verkauf betrifft?

Es fällt schwer, die E-Shisha überhaupt genau einzuordnen. Ist sie zu den E-Zigaretten zu zählen oder ein eigenständiges Produkt?

Der Deklarierung nach kann die E-Shisha nicht zu den E-Zigaretten gezählt werden. Denn den Herstellerangaben zufolge enthält sie kein Nikotin. Problematisch wird allerdings die genaue Deklarierung der Inhaltsstoffe. Angeblich enthält die "Shisha-to-go" kein "Nikotin, Teer oder andere Gifte", so verspricht die Beschreibung zum Produkt an mehreren Stellen. Lediglich zwei Stoffe seien enthalten, nämlich: Propylenglykol und Glycerin. Zwei Stoffe, die ebenfalls in den E-Zigaretten verwendet werden. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit bemängelte, dass keine genaueren Angaben zu den enthaltenden Aromastoffen gemacht werden. Denn diese müssen sicherlich enthalten sein, wenn es verschiedene Geschmacksrichtungen dieser "Shishas-to- go" gibt. Allerdings ist die Problematik noch neu für ihn.

Schwierig ist außerdem der Jugendschutz. "Theoretisch dürfen E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder verkauft werden, da es keine Gesetze hierfür gibt", sagt Siegfried Ermer, der Bundesvorsitzende des Vereins "Pro Rauchfrei".