Im öffentlichen Raum gilt wieder eine verstärkte Pflicht zum Tragen von Masken. Foto: Rath

Derzeit jedoch keine lebensbedrohlichen Fälle. Weitere Kirchen ziehen Konsequenzen.

Kreis Freudenstadt - 60 Neuinfektionen in drei Tagen - Corona ist im Kreis Freudenstadt wieder auf dem Vormarsch. Gute Nachricht: Lebensbedrohliche Fälle gibt es derzeit offenbar nicht.

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Seit etwa zehn Tagen steigen die Infektionszahlen im Kreis wieder steil an. Am Donnerstag übersprang die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz offiziell den kritischen Wert von 50. Die Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100 000 Einwohner. Damit gilt auch der Kreis Freudenstadt jetzt als Brennpunkt.

Grundlage bilden die Inzidenz-Zahlen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg, die den wahren Ereignissen im Kreis jedoch in der Regel um einen Tag hinterherhinken. Das Land meldete am Freitagabend einen Inzidenzwert von 61,7, bei 73 Neuinfektionen innerhalb einer Woche.

20 neue Infekte am Freitag

Am Freitag meldete das Landratsamt Freudenstadt erneut 20 Neuinfektionen. Die betroffenen Personen wohnen in Baiersbronn (drei), Dornstetten (drei), Empfingen (zwei), Freudenstadt (vier), Horb (sieben) und Waldachtal. Die Gesamtzahl der Infektionen, die im Landkreis Freudenstadt seit Beginn der Pandemie im März nachgewiesen sind, steigt damit auf 811. 653 Infizierte sind bereits wieder aus der Quarantäne entlassen, die Zahl der Todesfälle bleibt bei 39. "Stand heute gibt es also 119 akut infizierte Personen im Landkreis, die sich in Isolierung befinden", so das Landratsamt.

Fall an Schule bestätigt

Mittlerweile ist der Corona-Fall in einer Klasse des Martin-Gerbert-Gymnasiums in Horb offiziell bestätigt. Laut Georg Neumann, Leiter des Martin-Gerbert-Gymnasiums, ist auch die Parallelklasse in Quarantäne, da es gemeinsame Profilfächer gibt. Der betroffene Schüler habe die Schulleitung am Mittwochabend selbst informiert, die wiederum das Gesundheitsamt. Somit sind bislang mindestens sechs Schulen im Kreis betroffen, die jeweiligen Klassen wurden in Quarantäne geschickt.

Notbetrieb in Kindergarten

Der Kindergarten im Horber Stadtteil Mühlen hat auf Notbetrieb umgestellt. Bei einem Kind besteht zumindest der Verdacht, sich mit Covid-19 angesteckt zu haben, bestätigt sei dies jedoch nicht. Zwei Erzieherinnen sollen ebenfalls getestet werden. Derweil bittet die Kindergarten-Leitung die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu lassen. Es handele sich allerdings um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Ansonsten sind den Behörden aktuell keine weiteren Fälle an Schulen, Kindergärten oder in Seniorenheimen bekannt, so das Landratsamt am Freitag auf Nachfrage.

Auch die Kirchen treibt das Wiederaufflammen der Pandemie um. Die katholische Seelsorgeeinheit Horb ändert ab sofort die Abläufe in den Gottesdiensten, auch in Hinblick auf Allerheiligen. Die Gottesdienstbesucher werden jetzt wieder namentlich erfasst. Auf den Sitzplätzen liegen Zettel und Stifte, die dann von den Ordnern eingesammelt werden. So sollen mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden können. Außerdem gelte für den gesamten Gottesdienst jetzt die Maskenpflicht. Der Gemeindegesang sei nicht möglich, so die Seelsorgeeinheit. Stattdessen würden in den Gemeinden wieder Chorgruppe zusammengestellt.

Keine Andacht an Feiertag

An Allerheiligen, 1. November, fallen die Andachten auf den Friedhöfen zum Gräberbesuch aus. Es sei zu schwierig, die geltenden Vorschriften hinsichtlich Abstandsregeln und Teilnehmerzahlen einzuhalten. Jeder könne an diesem Sonntag privat auf den Friedhof gehen. Die Gräbersegnung werde von den Geistlichen morgens unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen.

Vergleichsweise ruhig ist es derzeit im Kreiskrankenhaus Freudenstadt. Aktuell befinden sich fünf Covid-19-Patienten auf der Isolierstation des Klinikums, gaben die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt (KLF) am Freitagnachmittag bekannt. Eine intensivmedizinische Versorgung sei bei keinem der Patienten derzeit notwendig. Die Geschäftsleitung und die ärztliche Führung schätzten die aktuelle Lage im Klinikum als stabil ein. Deshalb würden nach wie vor alle medizinischen Leistungen, inklusive aller Notfallbehandlungen, ohne jegliche Einschränkung vorgenommen.

Möglichst keine Begleiter

Um das Infektionsrisiko für Patienten und Mitarbeiter zu minimieren, wird jedoch darum gebeten, das Klinikum ab sofort ohne Begleitpersonen zu betreten. "Dies gilt selbstverständlich nicht für Begleitung von Schwangeren, Kindern, Behinderten oder anderweitig hilfsbedürftigen Patienten", so die KLF. Die Ansammlung von mehreren Personen berge das größte Risiko einer Ansteckung in sich. "Wir bitten um Verständnis, wenn Begleitpersonen vom Krankenhauspersonal abgewiesen werden müssen", schreibt die KLF.

Vieles noch möglich

Die bestehenden Besuchsregelung von stationären Patienten bleibe weiterbestehen und werde entsprechend der aktuellen Infektionslage sowie der Vorgaben der Landescoronaverordnung im Klinikum angepasst (Info).

Das Land Baden-Württemberg hat mittlerweile Pandemiestufe drei ausgerufen. Es gelten weitere Einschränkungen. Dennoch bleibt vieles möglich, was im März noch verboten war, unter anderem Vereinssport, Familienfeiern, Tagungen und Kulturveranstaltungen. Während der Nachbarkreis Calw diese Woche die Zügel anzog und beispielsweise den nächtlichen Alkoholverkauf etwa an Tankstellen einschränkt und die Vermietung öffentlicher Räume für private Feiern untersagte, hat sich das Landratsamt Freudenstadt bis dato mit Verschärfungen der Regeln zurückgehalten.

Im Klinikum Freudenstadt sowie in der Klinik für Geriatrische Rehabilitation in Horb sind Besuche weiterhin unter folgenden Auflagen möglich: Zwischen 13 Uhr und 19 Uhr sind Besuche möglich, pro Patient und Tag ist ein Besucher gestattet. Die Besuche sind auf eine Stunde zu begrenzen. Die Besucher müssen komplett symptomfrei sein und dürfen keinen Kontakt zu Corona-infizierten Personen gehabt haben. Des Weiteren gelten Hygieneregeln wie Händedesinfektion, die Einhaltung der Mindestabstände sowie das durchgehende, korrekte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Besucherselbstauskunft ist wie in allen anderen Einrichtungen auszufüllen. Das Formular kann vorab auf der Internetseite der KLF abgerufen und ausgefüllt mitgebracht werden.