Ob Grippe, Atemwegserkrankung oder sogar Corona: Im Zollernalbkreis liegen derzeit einige Menschen flach. Das sagt das Gesundheitsamt.
Noch ist die Erkältungs- und Grippezeit nicht zu Ende – auch wenn die Krankheitswellen langsam abflachen. In diesem Winter gab es zudem Meldungen einzelner Gemeinschaftseinrichtungen über Ringelröteln- oder Scharlachinfektionen.
So ist der Stand im Zollernalbkreis:
Wie viele Menschen im Zollernalbkreis an Atemwegserkrankungen leiden, lässt sich laut Landratsamt kaum abschätzen.
„Da Ärzte dem Gesundheitsamt gemäß den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes Atemwegsinfektionen in den allermeisten Fällen nicht melden müssen, liegen einzelnen Gesundheitsämtern keine Daten zur Häufigkeit von Atemwegsinfektionen auf Landkreisebene vor.“ Dazu kommt: Erfahrungsgemäß geht nur ein Teil der Erkrankten zum Arzt.
Meldepflichtige Erreger wie RSV und Covid
Unter den meldepflichtigen Erregern von Atemwegsinfektionen sind laut Landratsamt vor allem Influenzaviren, RSV (Respiratorische Synzytial Viren) und SARS-CoV-2 von Bedeutung.
2024 wurden dem Gesundheitsamt Zollernalbkreis bis Ende Februar etwa 280 Labornachweise von Influenzaviren, mehr als 40 Labornachweise von RSV und 100 Labornachweise von SARS-CoV-2 (Stand: 26. Februar) gemeldet.
Labornachweise als „Spitze des Eisbergs“
Die gemeldeten Labornachweise von Influenza stellen lediglich „die Spitze des Eisbergs“ dar, heißt es aus dem Landratsamt. Insgesamt sei von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen, da nicht alle Erkrankten einen Arzt konsultieren.
Meldungen über größere Krankheitsausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen lagen dem Gesundheitsamt Zollernalbkreis nicht vor.
Vergleich mit vorigen Jahren nicht möglich
Mit dem Vorjahr oder mit Corona-Jahren lassen sich die Zahlen kaum vergleichen. Beispiel Grippewellen: Sie verlaufen von Jahr zu Jahr unterschiedlich schwer; Erkrankte suchen den Arzt entsprechend häufiger oder weniger häufig auf, wie es aus dem Landratsamt heißt. Die Folge: Die absolute Zahl der Testungen und somit die Meldedaten können schwanken. Bei RSV komme hinzu, dass die Meldepflicht erst 2023 eingeführt wurde.
Auch der rechtliche Rahmen kann die Häufigkeit von Testungen und somit die Meldedaten beeinflussen. Ein Beispiel: Durch die Testpflicht während der Corona-Pandemie wurde mehr getestet.
Ringelröteln und Scharlach: keine Meldepflicht
In diesem Winter wurde indes mehrfach über Ringelröteln- und Scharlachinfektionen berichtet. Eine Meldepflicht besteht jedoch nicht. „Unabhängig hiervon erreichen das Gesundheitsamt Zollernalbkreis sporadische Benachrichtigungen einzelner Gemeinschaftseinrichtungen über Ringelröteln- oder Scharlachinfektionen, die allerdings keine präzisen Rückschlüsse auf die Häufigkeit von Ringelröteln- oder Scharlachinfektionen in der Bevölkerung des Landkreises zulassen.“