Wie viel Geld Leistungsbezieher bekommen werden, ist noch offen. Foto: dpa/Marijan Murat

Zum 1. Januar soll aus Hartz-IV ein Bürgergeld werden. Arbeitsminister Heil schlägt eine Erhöhung um zehn Prozent vor. Die FDP zögert. Wohlfahrtsverbände wollen mehr.

Die Grundsicherung für rund 5,2 Millionen Arbeitssuchende soll erhöht werden. Die Ampelkoalition will zum 1. Januar 2023 in einem ihrer wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben die bisherige Grundsicherung Hartz-IV in ein Bürgergeld umwandeln. Nur, wie viel Geld die Berechtigten genau bekommen sollen, ist immer noch nicht klar.

 

Altersvorsorge soll nicht angerechnet werden

Laut dem Referentenentwurf von Anfang August werden jedoch die Freibeträge angehoben. So sollen Vermögen bis zu 60 000 Euro nicht auf mögliche Leistungen angerechnet werden. In dem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium heißt es auch, dass alle Versicherungsverträge, die der Alterssicherung dienen, „künftig nicht als Vermögen berücksichtigt“ werden sollen. Menschen, die eine berufsbezogene Weiterbildung machen, sollen künftig 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat bekommen.

Dem Entwurf zufolge rechnet Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit 650 Millionen Euro Mehrkosten für das Jahr 2023, die Ausgaben für das Bürgergeld sollen bis zum Jahr 2026 auf rund 1,7 Milliarden Euro steigen.

Heil hatte schon früher vorgeschlagen, die Regelsätze im Bürgergeld gegenüber Hartz-IV um 40 bis 50 Euro anzuheben. Das entspräche einer Steigerung von zehn Prozent. „Das finde ich vernünftig“, hatte der Arbeitsminister gesagt.

Zur Höhe der Regelsätze steht aber nichts in dem Entwurf. Sie sollen jedoch noch im September festgelegt werden. Zunächst wird auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts gewartet.

Zehn Prozent mehr vorgeschlagen

Setzt sich Heil mit einerErhöhung von rund zehn Prozent durch, könnten Alleinstehende im kommenden Jahr statt mit 449 Euro im Monat mit etwa 494 Euro rechnen, volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft mit 444 statt 404 Euro. Kinder bis fünf Jahre bekämen 314 statt 285 Euro, zwischen Sechs- und 13-jährige hätten Anspruch auf 342 statt 311 Euro und 14- bis 17-Jährige auf 414 statt 376 Euro.

Allerdings spricht sich die FDP gegen Erhöhungen des Regelsatzes wie von Heil vorgeschlagen aus und will bei der bisherigen Berechnungsgrundlage bleiben. Kritiker warnen, in diesem Fall würde der Regelsatz nur um 4,6 Prozent steigen, wenn man eine Inflationsrate von 7,5 Prozent einbezieht.

Wohlfahrtsverband fordert ein Plus von 50 Prozent

Der Paritätische Wohlfahrtsverband dagegen beruft sich auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und fordert für Alleinstehende ein Bürgergeld von 678 statt 449 Euro im Monat. Das würde eine Erhöhung von rund 50 Prozent bedeuten.